Bausparförderung
Bausparen wird vom Staat durch die Arbeitnehmer-Sparzulage und die Wohnungsbauprämie unterstützt.
Legt der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer in Anlageformen an, die für den Erwerb von Immobilieneigentum geeignet sind, wird die Arbeitnehmer-Sparzulage gezahlt. Diese Anlageform wird als Bausparen bezeichnet.
Bausparen: Für vermögenswirksame Leistungen beträgt die Arbeitnehmer-Sparzulage 9 % (§ 13 Abs. 2 Fünftes Vermögensbildungsgesetz). Dabei gilt ein Höchstbetrag von 470,– € (Ledige) bzw. 940,– € (Verheiratete). Die Zulage beträgt dann maximal 42,30 € (Ledige) Bzw. 84,60 € (Verheiratete).
Zu beachten ist, dass die Zulage nur gewährt wird, wenn das zu versteuernde Einkommen nicht über 17.900,– € liegt. Für zusammen zur Einkommensteuer veranlagte Ehepartner gilt der doppelte Betrag, also 35.800,– €. (§ 13 Abs. 1 Nr. 2 Fünftes VermBG).
Wohnungsbauprämie wird gezahlt, wenn mindestens 50,– € pro Jahr auf einen Bausparvertrag eingezahlt werden. Die Prämie beträgt ab dem Sparjahr 2021 8,8 % der im Sparjahr (§ 4 Abs. 1 Fünftes Vermögensbildungsgesetz) geleisteten prämienbegünstigten Aufwendungen. Begünstigt sind maximal Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus je Kalenderjahr bis zu 512,– € (Ledige) bzw. 1.024,– € (Verheiratete).
Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf 25.600,– € (Ledige) bzw. 51.200,– € (Verheiratete) nicht überschreiten. Die Wohnungsbauprämie wird nur gezahlt, wenn das Kapital für eine Immobilie (Bau, Kauf, Modernisierung) verwendet wird.
Davon ausgenommen sind Bausparer, die bei Abschluss ihres Bausparvertrages ihr 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Sie dürfen bei Auszahlung nach sieben Jahren frei über das Guthaben verfügen.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 2 Abs. 1 Nr. 5 Fünftes Vermögensbildungsgesetz (VermBG)
§ 13 VermBG
Wohnungsbauprämiengesetz (WoPG)

Der Kauf von Ferienimmobilien: Krisensicherer Sachwert und Kapitalanlage
Eine Immobilie im sonnenverwöhnten Süden, am Meer oder in den Bergen: In der Urlaubszeit träumen viele Deutsche vom eigenen Ferienhaus. Bis vor wenigen Jahren wurden Ferienimmobilien vor allem gekauft, um dort selbst den Urlaub, ein verlängertes Wochenende oder den Ruhestand zu verbringen. Gekauft wurde, wo es einem persönlich selbst gefiel. Eine gute Vermietbarkeit spielte meist nur eine Nebenrolle. Doch die Zeiten haben sich geändert. Das Hauptmotiv für den Kauf von Ferienimmobilien ist inzwischen die sichere Kapitalanlage. Schulden- und Euro-Krise, niedrige Zinsen und die heftigen Kursschwankungen an den Börsen verunsichern die Anleger und wecken den Appetit auf alles, was aus Stahl und Beton ist.