Pauschbeträge, Freibeträge und Höchstbeträge für die Steuererklärung

Sie möchten gerne wissen, wie hoch der Grundfreibetrag, der Sparerfreibetrag oder die Kilometerpauschalen für Ihre Steuererklärung sind? Oder haben Sie Kinder und möchten gerne Ihren Kinderfreibetrag oder den Erziehungsfreibetrag kennen?

In unserer Übersicht finden Sie steuerliche Pauschbeträge, Freibeträge und Höchstbeträge, die Sie für die Erstellung Ihrer Steuererklärung verwenden können.

 

Inhalt

 

Steuertarif

Steuertarif

2023

2024

Grundfreibetrag

10.908 Euro/21.816 Euro1)

11.604 Euro/23.208 Euro1)

Einkommensgrenzen

    

Sparzulage: Bausparen

17.900 Euro/35.800 Euro1)

40.000 Euro/80.000 Euro1)

Sparzulage: Beteiligungssparen

20.000 Euro/40.000 Euro1)

40.000 Euro/80.000 Euro1)

Wohnungsbauprämie

35.000 Euro/70.000 Euro1)

35.000 Euro/70.000 Euro1)

Steuerabzugsbeträge für haushaltsnahe Hilfen

    

Minijob im Privathaushalt

20 %, max. 510 Euro

20 %, max. 510 Euro

Handwerkerleistungen

20 %, max. 1.200 Euro

20 %, max. 1.200 Euro

sozialversicherungspflichtige Hilfe

20 %, max. 4.000 Euro

20 %, max. 4.000 Euro

sonstige Dienstleistungen

1) Alleinstehende / Verheiratete bzw. eingetragene Lebenspartner

Kinder

Kinder

2023

2024

Kinderfreibetrag

6.024 Euro

6.384 Euro

Erziehungsfreibetrag

2.928 Euro

2.928 Euro

Entlastungsfreibetrag für »echte« Alleinerziehende mit einem Kind

4.260 Euro

4.260 Euro

    

für jedes weitere Kind

240 Euro

240 Euro

Kinderbetreuungskosten

2/3, max. 4.000 Euro

2/3, max. 4.000 Euro

Kindergeld

    

erstes und zweites Kind

250 Euro

250 Euro

drittes Kind

250 Euro

250 Euro

ab dem vierten Kind

250 Euro

250 Euro

Ausbildungsfreibetrag

1.200 Euro

1.200 Euro

Nichtselbstständige Arbeit: Werbungskosten

Nichtselbstständige Arbeit: Werbungskosten

2023

2024

Arbeitnehmer-Pauschbetrag

1.230 Euro

1.230 Euro

Sofort-AfA für Arbeitsmittel (ohne Umsatzsteuer)

800 Euro

800 Euro

Kilometerpauschalen

    

Entfernungspauschale für Wege Wohnung–erste Tätigkeitsstätte

0,30 Euro pro Entfernungs-km

0,30 Euro pro Entfernungs-km

ab dem 21. Entfernungskilometer

0,38 Euro pro Entfernungs-km

0,38 Euro pro Entfernungs-km

Höchstbetrag (insbesondere für Bahnfahrer)

4.500 Euro

4.500 Euro

Reisekostenpauschalen mit eigenem

– Pkw

0,30 Euro pro gefahrenen km

0,30 Euro pro gefahrenen km

– Motorrad/Motorroller/Moped

0,20 Euro pro gefahrenen km

0,20 Euro pro gefahrenen km

Verpflegungspauschbetrag bei Auswärtstätigkeiten im Inland

    

Abwesenheit mehr als 8 Stunden

14 Euro

14 Euro

Abwesenheit 24 Stunden am Tag

28 Euro

28 Euro

An- und Abreisetag einer mehrtägigen Auswärtstätigkeit mit Übernachtung

14 Euro

14 Euro

Einkünfte aus Nebentätigkeiten

Einkünfte aus Nebentätigkeiten

2023

2024

Pauschbetrag für Übungsleiter/öffentliche Ehrenämter (§ 3 Nr. 26 EStG)

3.000 Euro1)

3.000 Euro1)

Freibetrag für ehrenamtliche Vormünder/Betreuer/Pfleger (§ 3 Nr. 26b EStG)

3.000 Euro1)

3.000 Euro1)

Ehrenamtsfreibetrag (§ 3 Nr. 26a EStG)

840 Euro

840 Euro

Einkünfte aus sonstigen Leistungen (Freigrenze)

256 Euro

256 Euro

1) Kommen sowohl der Pauschbetrag als auch der Freibetrag infrage, gibt es insgesamt maximal 3.000,– €.

→ Ratgeber Der Vereinsassistent - Set mit allen Formularen und Mustern, u.a. Gründung, Satzung, Tagesordnung, Datenschutz

→ Ratgeber Vereine rechtssicher gründen und führen: Hilfestellung für Vereinsmitglieder und Ehrenamtliche

→ Ratgeber Ehrenamtliche Pflege und Betreuung

Einkünfte aus Kapitalvermögen

Einkünfte aus Kapitalvermögen

2023

2024

Sparer-Pauschbetrag

1.000 Euro/2.000 Euro1)

1.000 Euro/2.000 Euro1)

1) Alleinstehende / Verheiratete bzw. eingetragene Lebenspartner

Sonderausgaben

Sonderausgaben

2023

2024

Altersvorsorgeaufwendungen

sind abzugsfähig bis

26.528 Euro/53.056 Euro1)

27.566 Euro/55.132 Euro1)

Höchstbetrag sonstige Vorsorgeaufwendungen

    

bei steuerfreien Zuschüssen, Beiträgen oder Beihilfen zur Krankenversicherung (z.B. Angestellte, Beamte, Rentner, Beamtenpensionäre)

1.900 Euro2)

1.900 Euro2)

wenn Krankenvorsorge alleine finanziert (z.B. bei Selbstständigen)

2.800 Euro2)

2.800 Euro2)

Sonderausgaben-Pauschbetrag

36 Euro/72 Euro1)

36 Euro/72 Euro1)

Höchstbetrag für Berufsausbildung

6.000 Euro

6.000 Euro

Geschiedenenunterhalt

13.805 Euro3)

13.805 Euro3)

1) Alleinstehende / Verheiratete bzw. eingetragene Lebenspartner

2) Höhere Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung sind absetzbar.

3) + aufgewendete Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung für den Empfänger

Außergewöhnliche Belastungen

Außergewöhnliche Belastungen

2023

2024

Unterhaltshöchstbetrag

10.908 Euro3)

11.604 Euro1)

Anrechnungsfreibetrag

624 Euro

624 Euro

Pflege-Pauschbetrag

Pflegegrad 2

600 Euro

600 Euro

Pflegegrad 3

1.100 Euro

1.100 Euro

Pflegegrad 4 und 5

1.800 Euro

1.800 Euro

Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale

GdB min. 80 oder

GdB min. 70 und Merkzeichen »G«

900 Euro

900 Euro

Merkzeichen »aG«, »Bl«, »TBl« oder »H«

4.500 Euro

4.500 Euro

1) + aufgewendete Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung für den Empfänger

→ Ratgeber Unterhalt an bedürftige Personen: Hier winken Steuerentlastungen

→ Ratgeber Der Betreuungsassistent - Set mit allen Formularen und Mustern, die Betreuende und Betreute brauchen

→ Ratgeber Das neue Betreuungsrecht - Was für Betreuer und Betreute nach der Reform gilt. Wann und wie wird ein Betreuer bestellt. Aufgaben, Rechte und Pflichten bei der Betreuung.

→ Ratgeber Der Pflegeassistent - Set mit allen Formularen und Mustern, die Pflegende und Gepflegte brauchen, u.a. Vollmacht, Patientenverfügung, Diverse Anträge

→ Ratgeber Pflegefall – Was nun? Der praktische Ratgeber rund um die Pflege

→ Ratgeber Der VorsorgePlaner Plus - Eine Vorsorge nicht nur für Sie – auch für Ihre Angehörigen

→ Ratgeber Für den Ernstfall abgesichert - Patienten- und Betreuungsverfügung sowie Vorsorgevollmacht für Alter, Krankheit und Unfall

→ Ratgeber Bei Risiken und Nebenwirkungen - Ihre Rechte als Patient in Deutschlands Gesundheitswesen

Renten und Pensionen

Renten und Pensionen

2023

2024

Besteuerungsanteil Renten

    

bei Rentenbeginn vor 20061)

50 %

50 %

bei Rentenbeginn 2023

82,5 %

82,5 %

bei Rentenbeginn 2024

83 %

Werbungskosten-Pauschbetrag

    

bei Renten/bei Pensionen

102 Euro/102 Euro

102 Euro/102 Euro

Versorgungsfreibetrag

    

bei Pensionsbeginn vor 20062)

40 %, max. 3.000 Euro

40 %, max. 3.000 Euro

bei Pensionsbeginn 2023

14 %, max. 1.050 Euro

14 %, max. 1.050 Euro

bei Pensionsbeginn 2024

13,6 %, max. 1.020 Euro

Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag

    

bei Pensionsbeginn vor 20063)

900 Euro

900 Euro

bei Pensionsbeginn 2023

315 Euro

315 Euro

bei Pensionsbeginn 2024

306 Euro

Altersentlastungsbetrag bei Geburtsdatum

    

vor dem 2.1.1941

40 %, max. 1.900 Euro

40 %, max. 1.900 Euro

vom 2.1.1941 bis 1.1.1942

38,4 %, max. 1.824 Euro

38,4 %, max. 1.824 Euro

vom 2.1.1942 bis 1.1.19434)

36,8 %, max. 1.748 Euro

36,8 %, max. 1.748 Euro

vom 2.1.1955 bis 1.1.1956

16 %, max. 760 Euro

16 %, max. 760 Euro

vom 2.1.1956 bis 1.1.1957

15,2 %, max. 722 Euro

15,2 %, max. 722 Euro

vom 2.1.1957 bis 1.1.1958

14,4 %, max. 684 Euro

14,4 %, max. 684 Euro

vom 2.1.1958 bis 1.1.1959

14 %, max. 665 Euro

14 %, max. 665 Euro

vom 2.1.1959 bis 1.1.1960

13,6 %, max. 646 Euro

1) Bei Rentenbeginn nach 2005 steigt bis 2020 der Besteuerungsanteil für jeden neu hinzukommenden Rentnerjahrgang schrittweise um zwei Prozentpunkte. Bei Rentenbeginn in 2021 beträgt der Besteuerungsanteil 81 %, bei Rentenbeginn in 2022 82 %. Regelmäßige Rentenanpassungen (Rentenerhöhungsbeträge) in den Folgejahren sind in voller Höhe steuerpflichtig.

2) Bei Pensionsbeginn nach 2005 bis 2020 verringert sich für jeden neu hinzukommenden Pensionsjahrgang schrittweise der Prozentsatz um 1,6 % und der Höchstbetrag um 120 Euro. Bei Pensionsbeginn in 2021 bzw. in 2022 beträgt der Prozentsatz 15,2 % bzw. 14,4 % und der Höchstbetrag 1.140 Euro bzw. 1.080 Euro.

3) Bei Pensionsbeginn nach 2005 bis 2020 sinkt der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag für jeden neu hinzukommenden Pensionsjahrgang um 36 Euro. Bei Pensionsbeginn in 2021 bzw. in 2022 beträgt der Zuschlag 342 Euro bzw. 324 Euro.

4) Für vom 2.1.1943 bis 1.1.1955 Geborene verringert sich für jeden neuen Jahrgang der Prozentsatz um 1,6 % und der Höchstbetrag um 76 Euro.