Finanzämter in Deutschland

In Deutschland verteilen sich auf die 16 Bundesländer insgesamt 542 Finanzämter. Welches für Sie zuständig ist, erfahren Sie am einfachsten über unsere Finanzamt-Suche. Hierfür geben Sie nur Ihre Postleitzahl oder den aktuellen Wohnort ein.


Welches Finanzamt ist zuständig, wo gibt man die Steuererklärung ab?


Ihre Steuererklärung geben Sie bei dem Finanzamt ab, in dessen Bezirk Sie zum Zeitpunkt der Abgabe wohnen. Man spricht deshalb auch vom sogenannten „Wohnsitzfinanzamt“. Wie so oft, gibt es aber auch hier Ausnahmen:


Finanzamt bei mehreren Wohnsitzen und verheiratet


Wenn Sie mehrere Wohnsitze haben, kommt es darauf an, ob Sie verheiratet sind oder nicht:

  • Bei Verheirateten ist der Wohnsitz maßgebend, an dem sich das Ehepaar hauptsächlich aufhält – unabhängig davon, ob eine Zusammenveranlagung oder Einzelveranlagung gewählt wurde.
  • Bei unverheirateten Paaren dagegen zählt der Wohnsitz, an dem Sie sich vorwiegend aufhalten. Das kann also auch der Zweitwohnsitz sein.

Finanzamt, wenn Sie gerade umgezogen sind


Wenn Sie gerade umgezogen sind, geben Sie Ihre Steuererklärung beim Finanzamt Ihres neuen Wohnsitzes ab. Bei einem Umzug nach Abgabe Ihrer Steuererklärung oder nachdem Sie Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid eingelegt haben, ist ebenfalls das Finanzamt an Ihrem neuen Wohnsitz für Sie zuständig – und zwar ab dem Zeitpunkt, in dem das alte oder neue Finanzamt von Ihrem Umzug erfährt.

Manchmal ist es aber praktischer, wenn Ihr bisheriges Finanzamt die Sache zu Ende bringt. Das ist nach § 26 der Abgabenordnung möglich, wenn das neue Finanzamt zustimmt und es unter Wahrung der Interessen der Beteiligten der einfachen und zweckmäßigen Durchführung des Verfahrens dient. Normalerweise werden Sie dann vom Finanzamt gebeten, sich diesbezüglich zu äußern. Einen wirklichen Einfluss darauf, welches Finanzamt die Bearbeitung Ihrer Steuererklärung übernimmt, haben Sie allerdings nicht.


Umzug zwischen Erhalt des Steuerbescheides und Einspruchs-Einlegung


Sie ziehen um, nachdem Sie Ihren Steuerbescheid erhalten, aber noch bevor Sie Einspruch eingelegt haben? Dann schicken Sie das Einspruchsschreiben an Ihr vorheriges Finanzamt, welches den Steuerbescheid erlassen hat, und schreiben am besten auch gleich Ihre neue Adresse dazu.

Auch wenn es grundsätzlich möglich ist, den Einspruch bei Ihrem neuen Finanzamt einzulegen, raten wir Ihnen davon ab. Stellen Sie sich vor, Sie legen erst am letzten Tag der Frist Einspruch bei Ihrem alten Finanzamt ein, Ihr Schreiben kommt aber erst nach Ablauf der Einspruchsfrist an. Die Einspruchsfrist gilt somit als versäumt. Um Ihnen Ärger mit dem Finanzamt zu ersparen, legen Sie am besten gleich bei Ihrem alten Finanzamt Einspruch ein und wahren die Frist. Damit sind Sie auf der sicheren Seite.