Ausgaben rund um den Beruf – für Arbeitnehmer immer noch die beste Möglichkeit Steuern zu sparen
Als Arbeitnehmer hat man eine ganze Reihe von Möglichkeiten, seine Steuerlast zu senken: Fachbuch und Bewerbungskosten, Weg zur Arbeit und Reisekosten, Arbeitskleidung und Telefon oder Computer und Schreibtisch senken die Steuerlast. Der Haken: Ich muss höhere Kosten haben als der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 € abdeckt.
Die meistgelesenen Beiträge
Pendler schnell über Pauschbetrag
Das heißt, wenn ich mehr als 1.000 € Werbungskosten habe, macht auch Kleinvieh Mist und die Sammlung vieler Einzelbelege Sinn. Um die Grenze zu überschreiten, ist fast immer ein großer Kostenblock notwendig. Meist ist es der Weg zur Arbeit, die Entfernungspauschale. Ein einfacher Weg zur Arbeit von 15 km, den ich täglich außerhalb meines Urlaubs fahre, reicht aus, um den Werbungskostenpauschbetrag zu überschreiten. Jetzt macht sich jede weitere Ausgabe bezahlt. Eigentlich ganz einfach, kompliziert wird es erst, wenn ich an wechselnden Arbeitsorten tätig bin oder mal mit der Bahn, mal mit dem Auto, mal mit den Kollegen zur Arbeit fahre. Auch Umwegfahrten, die schneller als der kürzeste Weg sind, machen häufig Probleme bei der Anerkennung. Die meistgelesenen Beiträge
Neu: Steuervereinfachung auf Kosten der Pendler
Achtung: Ab 2012 gibt es bei der Entfernungspauschale Änderungen durch das Steuervereinfachungsgesetz. Steuervereinfachung hört sich erstmal nach Vorteil für den Steuerzahler an. Tatsächlich verschlechtert sich ab 2012 die Situation für viele, die wechselnde Verkehrsmittel nutzen. Steigen Sie z.B. in den Wintermonaten zeitweise vom eigenen PKW auf teurere öffentliche Verkehrsmittel um, können Sie trotzdem nur die Entfernungspauschale geltend machen. Anders als bisher besteht das Wahlrecht zum Ansatz der Pendlerpauschale von 0,30 € bzw. des höheren Preises für öffentliche Verkehrsmittel nur noch für das ganze Jahr und nicht mehr tageweise.
Firmenwagenrechner
Ein Firmenwagen lohnt sich nicht immer, selbst wenn Ihr Arbeitgeber die vollen Kosten übernimmt. Ermitteln Sie mit unserem Firmenwagenrechner ihre zusätzliche steuerliche Belastung. ...mehr
Gehaltsrechner
Was bleibt vom Bruttolohn netto übrig? Mit dem Gehaltsrechner 2011 prüfen Sie, wie hoch die Abzüge für Lohnsteuer und Sozialversicherung sind - auch für Mini-Job und Gleitzone (400 bis 800 €)! ...mehr
Lexikon-Begriffe
Doppelter Haushalt gut für Werbungskosten
Eine zweite Möglichkeit die Pauschbetragsgrenze schnell zu überschreiten besteht, wenn ich aus beruflichen Gründen dauerhaft an meinem Arbeitsort eine Zweitwohnung benötige. Dann kommen durch das Führen eines doppelten Haushalts schnell höhere Kosten zusammen, die sich bei der Steuerlast bemerkbar machen. Die doppelte Haushaltsführung ist jedoch an einige Bedingungen geknüpft und mit vielen Gestaltungsspielräumen verbunden, die die Steuerersparnis beeinflussen und die rechtzeitig zu treffen sind, weil eine Korrektur teilweise nur schwer möglich ist, z.B. die Wahl der richtigen Wohnung, die Größe der Wohnung, Wohnmöglichkeiten bei Familienangehörigen oder die Verlegung des Hauptwohnsitzes. Außerdem bestehen viele kleinere Gestaltungsmöglichkeiten, die man auch im Vorfeld kennen sollte, z.B. die Drei-Monats-Frist bei Verpflegungskosten, die Besuche des Ehepartners vs. Familienheimfahrten, die Behandlung von Umzugskosten oder der mögliche Ansatz der Entfernungspauschale. Lexikon-Begriffe
Umzug: Das Finanzamt an den Kosten beteiligen
Wer aus beruflichen Gründen umzieht, z.B. wegen eines Jobwechsels oder weil er seine erste Arbeitsstelle nach der Ausbildung antritt, kann die Umzugskosten steuerlich ansetzen. Das gilt auch in Fällen, die man auf den ersten Blick nicht vermutet, etwa wenn sich die Fahrzeit zum Arbeitsplatz deutlich verkürzt oder Sie statt mit dem Pkw zu fahren öffentliche Verkehrsmittel nutzen oder zu Fuß gehen können. Erfreulicherweise beteiligt sich das Finanzamt auch dann an den Kosten, wenn der Umzug privat veranlasst ist. Grund: Die Finanzverwaltung will einen Anreiz bieten, auch private Umzüge mit »offiziellen« Umzugsunternehmen und nicht in Schwarzarbeit durchführen zu lassen.
Verbesserungen für Betreuer und Vormund
Verbessert hat sich die steuerliche Situation für alle, die ehrenamtlich als Betreuer, Vormünder oder Pfleger tätig sind. Seit 2011 kann hier die Übungsleiterpauschale von 2.100 € geltend gemacht werden. Ist man zusätzlich als Trainer in Sportvereinen, als Betreuer im Jugendbereich, als Chorleiter oder Dirigent in einem Musikverein tätig, sind Einnahmen jedoch anzurechnen. Aber in diesen Fällen lohnt sich ohnehin eine Beschäftigung mit der Frage nach der steueroptimalen Regelung, denn hier können sowohl Vereine als auch Ehrenamtliche durch geschickte Konstellationen profitieren. ...mehr
Arbeitszimmer - was geht für wen?
Auch ein großer Kostenblock ist das viel diskutierten Thema Arbeitszimmer. Hier sind die Anforderungen vom Gesetzgeber in den letzten Jahren zwar verschärft worden, aber es gibt immer noch Möglichkeiten, ein Arbeitszimmer geltend zu machen. Wenn es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet, ist es ohnehin kein Problem und die Kosten sind sogar unbegrenzt absetzbar. Aber auch alle Berufsgruppen, die keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt bekommen, profitieren von Steuererleichterungen, das sind z.B. Lehrer oder Außendienstler. Und man sollte daran denken, dass ein Arbeitszimmer nicht an eine bezahlte Tätigkeit geknüpft ist. So kann man auch in der Arbeitslosigkeit oder Elternzeit und auch zu Aus- oder Fortbildungszwecken ein häusliches Arbeitszimmer benötigen. Außerdem – oft vergessen wird, wenn es sich um ein außerhäusliches Arbeitszimmer handelt, also ein externes Büro, dann bestehen wieder volle Abzugsmöglichkeiten.Arbeitsmittel gehen auch ohne Arbeitszimmer
Ganz wichtig: Ein Arbeitszimmer hat nichts zu tun mit der Absetzbarkeit von Arbeitsmitteln, d.h. Berufskleidung, Bücher, Zeitschriften, Computer, Fotokopierer, Laptop-Tasche, Büromaterialien, Schreibtisch, Bücherregal usw. sind in der Regel immer Arbeitsmittel. Und je nach Beruf können spezielle Arbeitsmittel hinzukommen. So kann ein Fotoapparat auch für Journalisten oder Gutachter ein anzuerkennendes Arbeitsmittel sein. Liegen die Anschaffungskosten über 410 €, so ist es auf die Nutzungsdauer abzuschreiben.Belege sammeln empfohlen
Auch wenn der Weg Wohnung Betriebsstätte, der doppelte Haushalt oder das Arbeitszimmer allein nicht ausreicht, kann er einen ausreichenden Sockelbetrag bieten, um mit weiteren Werbungskosten die Grenze zu überschreiten und im Vergleich zur Pauschale Geld zu sparen. Das heißt: Belege sammeln ist immer sinnvoll, auch wenn es lästig ist.
Pauschale oder tatsächliche Kosten?
An Reisen beteiligt sich der Staat
Interessant wird es auch, wenn Sie beruflich viel reisen müssen und Ihnen der Arbeitgeber Ihre Reisekosten nicht oder nicht vollständig erstattet. Dann sollten Sie über das Jahr hinweg Ihre beruflich veranlassten Reisen sorgfältig dokumentieren, damit Ihnen das Finanzamt bei der Steuererklärung keine Probleme bereitet.
Pauschale oder tatsächliche Kosten?
Firmenwagen - nicht immer ein Gewinn
Ärger mit dem Finanzamt gibt es häufig auch bei der Nutzung von Firmenwagen. Solange sie pauschal nach der 1%-Methode versteuern, ist es relativ einfach. Was vor der Entscheidung für den Firmenwagen jedoch oft vergessen wird: Erstens: der Listenpreis ist maßgebend, d.h. Rabatte oder der tatsächliche viel niedrigere Kaufpreis des Gebrauchtwagens spielt steuerlich keine Rolle und zweitens auch die Kilometerentfernung zur Arbeit fließt in die Steuerlast mit ein. So müssen neben 1 % des Listenpreises auch noch 0,03 % des Listenpreises pro Entfernungskilometer versteuert werden. Bei einem Firmen-PKW, der 30.000 € kostet, kommen bei 30 km zur Arbeit im Jahr insgesamt 6.840 € steuerpflichtiger Nutzwert zusammen, davon entfallen 3.240 € auf die Fahrten zur Arbeit. Über die Entfernungspauschale können aber nur 2.070 € gegen gerechnet werden.Fahrtenbuch als Alternative
Will man die Besteuerung des Firmenfahrzeugs verringern, indem man statt die Pauschalmethode zu wählen ein Fahrtenbuch führt, schaut das Finanzamt meist ganz genau hin. Selbst ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch kann schnell zu Streitereien mit dem Finanzamt führen, auch wenn es plausible Angaben sind. So sind Umwegfahrten, die das Navigationsgerät vorschlägt unter Umständen einzeln zu rechtfertigen und mit Baustellen oder Stauhinweisen zu belegen oder die km-Angabe wird bezweifelt, wenn nur die Stadt und nicht der Stadtteil oder Straße dokumentiert sind. Hier muss man vorher die Fallstricke kennen, denn eine nachträgliche Angabe ist meist nicht mehr möglich, weil man sich schlicht nicht mehr erinnert.Aus- und Fortbildung: Gesetzgeber schränkt den Kostenabzug ein
Die Rechtsprechung hat sich in den letzten Jahren beim Abzug der Ausgaben für Ausbildung, Weiterbildung und Fortbildung großzgügig gezeigt. Der meist lukrativere Ansatz als Werbungskosten statt als Sonderausgaben ist in vielen Fällen möglich geworden: Für Zweitstudien, Umschulungen oder Weiterbildungen und selbst für das Erststudium oder die Erstausbildung ließ der BFH den Abzug von Werbungskosten zu.
Diese Entwicklung hat der Gesetzgeber 2011 gestoppt: Aufwendungen für das Erststudium oder die Erstausbildung sind nicht mehr als Werbungskosten abziehbar - und das sogar rückwirkend ab 2004. Allerdings ist die Auseinandersetzung noch nicht zu Ende: Denn in mehreren Verfahren muss der BFH entscheiden, ob diese Gesetzesänderung verfassungsgemäß ist oder ob die Kosten von Erststudium und Erstausbildung nicht doch als Werbungskosten abziehbar sein müssen.
Werbungskosten oder Sonderausgaben - wo ist der Unterschied?
Sonderausgaben haben den Nachteil, dass ein Verlust, der durch den Sonderausgabenabzug entsteht, nicht in spätere Jahre vorgetragen werden kann. Konsequenz: Haben Sie während Ihres Studiums oder Ihrer Ausbildung keine oder nur geringe Einnahmen (maximal bis zum Grundfreibetrag), wirken sich Ausbildungskosten auch in späteren Jahren nicht steuermindernd aus, sondern sind steuerlich verloren.
Anders beim Werbungskostenabzug: Entsteht durch ihn ein Verlust, kann dieser in spätere Jahre vorgetragen werden. Dadurch sinken die Steuern in den ersten Jahren der Berufstätigkeit nach dem Studium bzw. nach der Ausbildung. In den meisten Fällen ist der Werbungskostenabzug besser.
Werbungskosten oder Sonderausgaben? Die Frage, wie die Kosten für Erststudium und Erstausbildung ansetzbar sind, ist noch nicht endgültig entschieden. Um hier richtig zu reagieren, lohnt es sich, beides im Auge zu behalten: Einerseits den Abzug von Fortbildungskosten als Werbungskosten, andererseits den Ansatz von Ausbildungskosten als Sonderausgaben. Denn um das Maximum für sich herauszuholen, sollten Sie bereits während Ihrer Ausbildung handeln.
Immer mehr Schüler und Studenten verdienen sich einige Extra-Euro mit einem Nebenjob. Vor allem in den Schul- und Semesterferien wird eine Frage aktuell: Wie behandeln Finanzamt und Sozialversicherung den Verdienst? Nur wenn Sie die Antwort kennen, können Sie dafür sorgen, dass möglichst viel von dem hart verdienten Lohn in der eigenen Tasche landet und beim Kindergeld nichts anbrennt.
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Wenn Schüler und Studenten jobben