Hochzeit, Kinder und Trennung haben Auswirkungen auf die finanzielle und steuerliche Situation
Wer ein Kind bekommt, heiratet oder sich scheiden lässt, hat normalerweise Anderes und Besseres zu tun, als sich um das Thema Steuern zu kümmern. Doch Vorsicht: Wer die steuerlichen Aspekte in diesen Lebenssituationen außer Acht lässt, zahlt am Ende mehr Steuern als er eigentlich müsste. Es lohnt sich also, sich wohlüberlegt der Optimierung der Steuerlast zu nähern.
Elterngeld: Vor der Geburt planen, mehr bekommen
„Wer Kinder hat, verdient die Unterstützung des Staates“, so das Bundesfamilienministerium auf seiner Internetseite. Damit sich Beruf und Familie finanziell besser vereinbaren lassen, gibt es das Elterngeld. Es soll Ihnen nach der Geburt Ihres Kindes helfen, eintretende Einkommenseinbußen besser verkraften zu können.
Ob und welchen Beruf Sie ausüben, spielt beim Elterngeld keine Rolle. Elterngeld gibt es damit zum Beispiel für Arbeitnehmer, Selbstständige, erwerbslose Eltern, Studierende oder Auszubildende.
Das Elterngeld wird neben dem Kindergeld gezahlt. Seine Berechnung kann im Einzelfall ganz schön kompliziert sein! Sie sollten deshalb wissen, wie Sie das Ihnen zustehende Elterngeld erhalten können und wie Sie durch geschicktes Planen und Gestalten mehr Elterngeld für Ihre Familie heraus holen können. Beispiel: Mit einem Wechsel der Lohnsteuerklassen rechtzeitig vor der Geburt lässt sich das Elterngeld deutlich erhöhen.
Kinder: vielfältige Förderungen vom Staat
Für Eltern gibt es zahlreiche steuerliche Vergünstigungen, die sie in Anspruch nehmen können.
Im Mittelpunkt steht ganz klar das Kindergeld. Aber das ist nur der Anfang. Die steuerliche und soziale Förderung hat noch viele weitere Bestandteile: Kinderfreibetrag, Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten und Schulgeld. Und das ist noch längst nicht alles.
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Ob es Kindergeld gibt und wer es bekommt ist auch deshalb so wichtig, weil vom Kindergeld viele Vergünstigungen abhängen, wie zum Beispiel die Kinderzulagen bei der Riester-Rente, die Minderung von Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer oder die zumutbare Belastung bei den außergewöhnlichen Belastungen.
Es lohnt sich also, zum Thema Kindergeld und Co. Bescheid zu wissen!
Patchwork-Familien: Meine Kinder, deine Kinder, unsere Kinder
Wenn die Eltern sich getrennt haben, stellen sich steuerlich neue Fragen: Wer hat Anspruch auf Freibeträge und Kindergeld? Wer bekommt das Kindergeld, wenn das Kind mal beim Vater und mal bei der Mutter lebt? Was passiert, wenn sich geschiedene Partner mit Kindern in Patchwork-Familien wieder zusammenfinden?
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Bei Trennung, Scheidung und Gründung einer neuen Familie darf ein ganz wichtiger rechtlicher Aspekt nicht vergessen werden: Minderjährige Kinder haben einen Anspruch auf Unterhalt - gleich ob die Eltern friedlich zusammenleben, verheiratet sind oder nicht, getrennt leben oder ob es zur Scheidung gekommen ist. Das gilt auch für volljährige Kinder, solange diese noch zur Schule gehen oder in der Ausbildung sind.
Wie wird das Sorge- und Umgangsrecht bei Trennung und Scheidung der Eltern geregelt? Auch das ist eine wichtige Frage, die geklärt werden muss. Normalerweise bleibt es beim gemeinsamen Sorgerecht. Die alleinige Sorge erhält ein Elternteil nur dann, wenn zu erwarten ist, dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung auf nur einen Elternteil dem Wohl des Kindes am besten entspricht. Streben Sie das alleinige Sorgerecht an, sollten Sie wissen, nach welchen Kriterien es zugeteilt wird.
Das Thema Adoption steht angesichts der zahlreicher werdenden Patchwork-Familien ebenfalls immer öfter im Raum: Stiefmütter und Stiefväter wollen durch Adoption zu einer richtigen Familie zusammenwachsen. Und das heißt vor allem, rechtliche Hürden überwinden. So ist zu unterscheiden zwischen der Minderjährigen- und der Volljährigenadoption. Was sind die Voraussetzungen? Und noch wichtiger: Was sind die Folgen? Denn gerade im Erbrecht hat die Adoption eine ganz besondere Bedeutung. Auch nicht ganz unwichtig zu wissen: Wann kann eine Adoption wieder rückgängig gemacht werden?
Alleine für die Erziehung zuständig
Warum sich ein Elternteil alleine um ein Kind kümmert, kann verschiedenste Ursachen haben: Die Eltern trennen sich, die Mutter ist von vornherein auf sich alleine gestellt, ein Elternteil stirbt. Dass Sie alleinerziehend sind, hat finanzielle und steuerliche Auswirkungen: Das Elterngeld gibt es ausnahmsweise für 14 statt für zwölf Monate, das Kindergeld wird auf Unterhaltszahlungen des Ex angerechnet, es gibt eine eigene Steuerklasse – und:
Volljährige Kinder: Jetzt wird’s kompliziert
Mit dem 18. Geburtstag Ihres Kindes wird es steuerlich besonders spannend. Denn ab jetzt bekommen Sie Kindergeld und die anderen steuerlichen Förderungen nur noch, wenn ein besonderer Grund vorliegt (Berücksichtigungsgrund).
Ein Berücksichtigungsgrund liegt zum Beispiel vor, wenn das Kind noch zur Schule geht, eine Berufsausbildung absolviert, eine Arbeit oder einen Ausbildungsplatz sucht oder sich in einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten (z.B. Lehre und Studium) befindet.
Kindergeld und Co. für volljährige Kinder: Alle Informationen in einem Beitrag
Befindet sich Ihr Kind zum Beispiel in Berufsausbildung, heißt das noch lange nicht, dass Sie das Kindergeld auch bekommen. Weitere Voraussetzungen gilt es zu erfüllen. Bis 2011 durfte das Kind nicht mehr als 8.004,- Euro pro Jahr verdienen.
Ab 2012 ist diese Einkommensgrenze zwar weggefallen. Ob das Kind während der ersten Berufsausbildung arbeitet (z.B. neben dem Studium jobbt) und wie viel es dabei verdient, spielt für das Kindergeld jetzt keine Rolle mehr. Ist die erste Berufsausbildung allerdings abgeschlossen und absolviert das Kind eine weitere Berufsausbildung, wird genauer hingeschaut: Das Kind darf dann nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten.
Eltern können sich die Berechnung und Überwachung der Einkünfte ihrer volljährigen Kinder zwar sparen. Das heißt aber nicht, dass es keine Probleme mehr geben wird. Liegt eine erste Berufsausbildung vor oder absolviert das Kind bereits eine zweite Berufsausbildung? Wenn das Kind in den Semesterferien mehr arbeitet und über der 20 Stunden-Grenze liegt: Können die Stunden mit Wochen, in denen weniger gearbeitet wird, verrechnet werden? Hier müssen Sie als Eltern schon im Vorfeld die richtigen Maßnahmen ergreifen, damit es nicht im Nachhinein Ärger mit der Familienkasse gibt.
Scheidung, Unterhalt und die Folgen
Ganz ähnlich sieht es aus, wenn eine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft in die Brüche geht. Bei einer Scheidung ist die Muße, sich mit den steuerlichen Folgen auseinanderzusetzen, nicht sonderlich groß, aber gerade in der Situation hat eigentlich keiner etwas zu verschenken, denn in der Regel wird für beide Seiten die finanzielle Lage erst einmal schwieriger. Auch wenn alle Zeichen auf Trennung stehen, steuerlich macht eine Zusammenveranlagung Sinn. Man sollte also solange wie möglich davon Gebrauch machen.Und auch bei den zu leistenden Unterhaltszahlungen ist Kooperation für beide Seiten meist besser als Konfrontation. Denn es bestehen so Möglichkeiten, die Steuerlast für beide Parteien zu optimieren. Ehepaare können wählen zwischen dem Ansatz als Sonderausgaben beim Geber, dann muss der Empfänger die sonstigen Einkünfte versteueren (Realsplitting), oder der Geber setzt die Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen an. Beide Varianten haben ihre Vor- und Nachteile, eine generelle Empfehlung ist deshalb nicht möglich.