AfA
Diese Abkürzung steht für "Absetzung für Abnutzung". Ein anderes Wort für die AfA ist "Abschreibung".
Die Anschaffungskosten eines beruflich genutzten Gegenstands sind nicht sofort steuerlich abziehbar, sondern müssen über dessen Lebensdauer verteilt werden. Jährlich wird ein Teil der Kosten steuerlich berücksichtigt. Der Gegenstand wird so "abgeschrieben".