Wohneigentümergemeinschaft
Wohneigentümergemeinschaften sind unternehmerisch tätig, wenn sie ihre Tätigkeit nachhaltig mit der Absicht, Einnahmen zu erzielen, ausüben. Die Mitglieder einer Wohneigentümergemeinschaft sind keine Unternehmer. Ebenso ist der Geschäftsführer der Gesellschaft nicht unternehmerisch tätig. Damit unterliegen die Leistungen des Geschäftsführers/Verwalters nicht der Umsatzsteuer.
Von der Umsatzsteuer befreit sind die Leistungen, die die Gemeinschaften der Wohnungseigentümer und Teileigentümer erbringen, soweit die Leistungen in der Überlassung des gemeinschaftlichen Eigentums zum Gebrauch, seiner Instandhaltung, Instandsetzung und sonstigen Verwaltung sowie der Lieferung von Wärme und ähnlichen Gegenständen bestehen.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 2 UStG
§ 4 UStG
kurz&konkret! Haus und Wohnung richtig versichern
Wer Immobilieneigentum besitzt, kennt sicherlich die Sorge, dass das Eigentum durch Naturgewalten oder andere Einflüsse zerstört werden könnte. Diese Sorge ist aber keine neue. An bayerischen Höfen liest man heute noch den Wunsch nach Unversehrtheit von Haus und Hof: »O heiliger Sankt Florian, verschon' mein Haus, zünd' andre an.« Mit den Folgen des Klimawandels nehmen solche Sorgen für viele zu.