Wohneigentümergemeinschaft
Wohneigentümergemeinschaften sind unternehmerisch tätig, wenn sie ihre Tätigkeit nachhaltig mit der Absicht, Einnahmen zu erzielen, ausüben. Die Mitglieder einer Wohneigentümergemeinschaft sind keine Unternehmer. Ebenso ist der Geschäftsführer der Gesellschaft nicht unternehmerisch tätig. Damit unterliegen die Leistungen des Geschäftsführers/Verwalters nicht der Umsatzsteuer.
Von der Umsatzsteuer befreit sind die Leistungen, die die Gemeinschaften der Wohnungseigentümer und Teileigentümer erbringen, soweit die Leistungen in der Überlassung des gemeinschaftlichen Eigentums zum Gebrauch, seiner Instandhaltung, Instandsetzung und sonstigen Verwaltung sowie der Lieferung von Wärme und ähnlichen Gegenständen bestehen.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 2 UStG
§ 4 UStG
Die Hausratversicherung: Finanzieller Schutz im Schadenfall
Eine Hausratversicherung ist für jeden sinnvoll, der einen eigenen Haushalt gründet oder in eine Wohnung oder in ein Haus zieht. Denn eine Hausratversicherung schützt Ihren gesamten Besitz zu Hause, also den so genannten Hausrat, vor Schäden, wie beispielsweise gegen Einbruch, Diebstahl, Vandalismus, Feuer, Hagel, Blitzschlag, auslaufendes Leitungswasser oder Schäden durch Sturm.