Umsatzsteuer / Steuerschuldner
Schuldner der Umsatzsteuer ist der
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Unternehmer oder
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der Erwerber beim innergemeinschaftlichen Erwerb oder
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der Abnehmer einer Lieferung oder sonstigen Leistung, wenn der Unternehmer eine Lieferung aufgrund falscher Angaben des Abnehmers als steuerfrei behandelt hat oder
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der Aussteller einer Rechnung, in der ein Steuerbetrag gesondert ausgewiesen wird, obwohl der Aussteller der Rechnung nicht zum gesonderten Ausweis des Steuerbetrag berechtigt ist (dies ist zum Beispiel bei privaten Veräußerungsgeschäften der Fall, der Aussteller der Rechnung darf keine Umsatzsteuer ausweisen) oder
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der letzte Abnehmer bei einem innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft.
Die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers ist in den Ausnahmefällen des § 13b Abs. 3 UStG nicht anzuwenden. (Hierzu auch: BMF-Schreiben vom 20.12.2006)
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 13a UStG
§ 13b UStG

Ich bin im Homeoffice
Die meisten Selbstständigen arbeiten viel oder sogar ausschließlich daheim in den eigenen vier Wänden – das verursacht Kosten. Und diese Kosten kannst du als Selbstständiger gegebenenfalls im Rahmen deiner Gewinnermittlung als Betriebsausgaben absetzen. Das mindert deinen Gewinn und somit zahlst du weniger Steuern.