Lohnpfändung
Bei einer Lohnpfändung wird der Arbeitslohn nicht mehr an den Arbeitnehmer, sondern an Dritte ausgezahlt. Für die Besteuerung hat dies jedoch keine Auswirkungen. So fließt der Arbeitslohn rein steuerlich auch bei Lohnpfändung dem Arbeitnehmer zu. Dies hat zur Folge, dass der Arbeitnehmer auch für gepfändeten Arbeitslohn Lohnsteuer (Einkommensteuer) zahlen muss. Zudem sind auch bei Lohnpfändung die Sozialabgaben einzubehalten.

Ausbildungskosten: So holen Sie das Maximum heraus
Je nachdem, welcher Art eine Bildungsmaßnahme ist und welchem Zweck sie dient, gilt für die Kosten der Sonderausgaben- oder der Werbungskostenabzug.