Grund und Boden
Ein Grundstück wird für steuerliche Zwecke in Grund und Boden und Gebäude unterteilt. Ein Gebäude unterliegt einer Wertminderung und kann regelmäßig abgeschrieben werden. Dem gegenüber unterliegt der Grund und Boden keinem Wertverzehr. Im Normalfall kann daher für den Grund und Boden keine Abschreibung genutzt werden.

Hausverkauf: Wann der Staat die Hand aufhält
Wenn Sie Ihre Immobilie veräußern, hängt die Steuerpflicht davon ab, wie Sie Haus oder Wohnung in den letzten Jahren vor dem Verkauf genutzt haben: Verkaufen Sie eine vermietete Immobilie innerhalb den zehn Jahren nach der Anschaffung, fällt auf den Veräußerungsgewinn Steuer an. Anders sieht es bei selbst genutzten Gebäuden aus: Die dürfen Sie unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei verkaufen.