Grund und Boden
Ein Grundstück wird für steuerliche Zwecke in Grund und Boden und Gebäude unterteilt. Ein Gebäude unterliegt einer Wertminderung und kann regelmäßig abgeschrieben werden. Dem gegenüber unterliegt der Grund und Boden keinem Wertverzehr. Im Normalfall kann daher für den Grund und Boden keine Abschreibung genutzt werden.
Die starke Eigentümergemeinschaft
Unklare Abrechnungen, verschleppte Beschlüsse, Funkstille der Hausverwaltung? Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, welche Pflichten der WEG‑Verwalter hat – und wie Sie als Eigentümergemeinschaft Ihre Rechte wirksam durchsetzen: von der Einsicht in Unterlagen über die Korrektur der Abrechnung bis zur Abberufung. Praxisnah, verständlich, rechtssicher.