Grund und Boden
Ein Grundstück wird für steuerliche Zwecke in Grund und Boden und Gebäude unterteilt. Ein Gebäude unterliegt einer Wertminderung und kann regelmäßig abgeschrieben werden. Dem gegenüber unterliegt der Grund und Boden keinem Wertverzehr. Im Normalfall kann daher für den Grund und Boden keine Abschreibung genutzt werden.

GrundSteuerErklärung
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