Fremdwährungsguthaben
Kursgewinne, die sich durch eine Anlage in ausländischer Währung ergeben, sind nur dann steuerbar, wenn das Fremdwährungsguthaben innerhalb der Veräußerungsfrist (Spekulationsfrist) in eine andere Währung getauscht wird (§ 32d EStG).
Ein Umtausch liegt allerdings nicht vor, wenn das Fremdwährungsguthaben in derselben Währung wieder angelegt wird.
Wurde ein Kursgewinn durch einen Umtausch von Fremdwährungen (Devisengeschäfte) erzielt, so unterliegt der Gewinn der Abgeltungsteuer.
Der PflegeOrdner
Der PflegeOrdner bietet eine klare und vollständige Struktur für alle Unterlagen rund um die Pflege. Von Pflegegrad und Leistungen über medizinische Dokumentation bis zu Kosten und Verträgen – ideal für pflegende Angehörige und alle, die Pflege übersichtlich organisieren möchten.