Fremdwährungsguthaben
Kursgewinne, die sich durch eine Anlage in ausländischer Währung ergeben, sind nur dann steuerbar, wenn das Fremdwährungsguthaben innerhalb der Veräußerungsfrist (Spekulationsfrist) in eine andere Währung getauscht wird (§ 32d EStG).
Ein Umtausch liegt allerdings nicht vor, wenn das Fremdwährungsguthaben in derselben Währung wieder angelegt wird.
Wurde ein Kursgewinn durch einen Umtausch von Fremdwährungen (Devisengeschäfte) erzielt, so unterliegt der Gewinn der Abgeltungsteuer.
Die Besteuerung von Geldanlagen: Was Sie zur Abgeltungsteuer wissen müssen
Mit der 25 %igen Abgeltungsteuer ist grundsätzlich die Einkommensteuer auf Ihre Kapitaleinkünfte abgegolten und Sie müssen dazu keine Angaben mehr in Ihrer Einkommensteuererklärung machen. Die Bank wickelt die Steuererhebung in den meisten Fällen von sich aus ab, ohne dass Sie als Kapitalanleger selbst tätig werden müssen. Ziel: Die Steuer soll einfach und gleichmäßig erhoben werden.