Sonstige Einkünfte
Zu den sonstigen Einkünfte gehören:
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Leibrenten (z.B. die gesetzliche Altersrente),
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Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen,
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Einkünfte aus Zuschüssen und sonstigen Vorteilen, die als wiederkehrende Bezüge gewährt werden (z.B. Einkünfte aus Unterhaltsleistungen),
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Einkünfte aus steuerpflichtigen privaten Veräußerungsgeschäften (Spekulationsgeschäften),
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Entschädigungen, Amtszulagen, Zuschüsse zu Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, Übergangsgelder, Überbrückungsgelder, Sterbegelder, Versorgungsabfindungen, Versorgungsbezüge,
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Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen.
Eine vollständige Aufzählung der sonstigen Einkünfte enthält § 22 des Einkommensteuergesetztes. Nicht zu den sonstigen Einkünften gehören Gewinne wie zum Beispiel Lotteriegewinne. Diese Einkünfte fallen auch nicht unter eine andere Einkunftsart und sind daher steuerfrei. Auch private Veräußerungsgeschäfte, die nicht unter die Spekulationsgeschäfte fallen, sind steuerfreie Einkünfte.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 22 EStG
Exchange Traded Funds: Anlagestrategie und Auswahl der richtigen ETFs
Zahlreiche Studien belegen, dass ständiges kaufen und verkaufen einzelner Aktien an der Börse nur wenig zum Anlageerfolg beiträgt. Viel entscheidender für den dauerhaften Erfolg bei der Geldanlage ist eine breite Streuung des Vermögens über verschiedene Anlageklassen und Wertpapiere hinweg (»Asset Allokation«), wie z.B. Aktien, festverzinsliche Wertpapiere, Gold und Rohstoffe.