Entsendung von Arbeitnehmern
Bei der Entsendung von Arbeitnehmern aus dem Inland ins Ausland oder aus dem Ausland ins Inland ist zu prüfen, ob das Lohnsteuer-Abzugsverfahren zur Anwendung kommen muss. Eine Verpflichtung zum Abzug der Lohnsteuer besteht, wenn ein inländischer Arbeitgeber oder ein ausländischer Verleiher vorhanden ist. Andernfalls entfällt der Lohnsteuerabzug. Der Arbeitnehmer muss dann Einkommensteuer im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer auf den verdienten Lohn zahlen. Vorab wird keine Lohnsteuer einbehalten.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 38 ff. EStG

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