Eiserne Verpachtung
Wird ein Betrieb vom Verpächter unter der Auflage überlassen, die Substanz des Unternehmens zu erhalten, liegt eine »eiserne Verpachtung« vor.
Dabei wird das Inventar vom Pächter zum Schätzwert übernommen und bei Beendigung des Pachtverhältnisses zum Schätzwert wieder dem Verpächter zurückgegeben. Das vom Pächter erworbene Inventar (Anlagevermögen, Umlaufvermögen) wird zum Eigentum des Verpächters.
Der Anspruch auf Substanzerhaltung des Inventars ist als sonstige Forderung vom Verpächter zu aktivieren. Diese Forderung beträgt zu Beginn des Pachtverhältnisses 0,– €.
Erst mit fortschreitender Pacht erhöht sich der Wert entsprechend der Abnutzung der Substanzwerte. Bei Berechnung der Forderung sind die veränderten Wiederbeschaffungskosten zu berücksichtigen.

Datenschutz einfach umsetzen
Mit dem Thema Datenschutz müssen sich alle Unternehmen auseinandersetzen, denn an die Vorschriften der DSGVO haben sich alle zu halten, die von Kunden, Mitarbeitern oder Vertragspartnern personenbezogene Daten verarbeiten. Dieser Ratgeber wendet sich insbesondere an Selbstständige und kleinere Betriebe und gibt einen fundierten Überblick über die verschiedenen Pflichten DSGVO, um zukünftig Datenschutzkonform zu handeln.