Eiserne Verpachtung
Wird ein Betrieb vom Verpächter unter der Auflage überlassen, die Substanz des Unternehmens zu erhalten, liegt eine »eiserne Verpachtung« vor.
Dabei wird das Inventar vom Pächter zum Schätzwert übernommen und bei Beendigung des Pachtverhältnisses zum Schätzwert wieder dem Verpächter zurückgegeben. Das vom Pächter erworbene Inventar (Anlagevermögen, Umlaufvermögen) wird zum Eigentum des Verpächters.
Der Anspruch auf Substanzerhaltung des Inventars ist als sonstige Forderung vom Verpächter zu aktivieren. Diese Forderung beträgt zu Beginn des Pachtverhältnisses 0,– €.
Erst mit fortschreitender Pacht erhöht sich der Wert entsprechend der Abnutzung der Substanzwerte. Bei Berechnung der Forderung sind die veränderten Wiederbeschaffungskosten zu berücksichtigen.
Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.