Eiserne Verpachtung
Wird ein Betrieb vom Verpächter unter der Auflage überlassen, die Substanz des Unternehmens zu erhalten, liegt eine »eiserne Verpachtung« vor.
Dabei wird das Inventar vom Pächter zum Schätzwert übernommen und bei Beendigung des Pachtverhältnisses zum Schätzwert wieder dem Verpächter zurückgegeben. Das vom Pächter erworbene Inventar (Anlagevermögen, Umlaufvermögen) wird zum Eigentum des Verpächters.
Der Anspruch auf Substanzerhaltung des Inventars ist als sonstige Forderung vom Verpächter zu aktivieren. Diese Forderung beträgt zu Beginn des Pachtverhältnisses 0,– €.
Erst mit fortschreitender Pacht erhöht sich der Wert entsprechend der Abnutzung der Substanzwerte. Bei Berechnung der Forderung sind die veränderten Wiederbeschaffungskosten zu berücksichtigen.
Geschäftsreisen: Privaten PKW für betriebliche Fahrten nutzen und Steuern sparen
Wenn Sie einen Pkw zu nicht mehr als 50 % betrieblich nutzen, können Sie auf die Zuordnung zum Betriebsvermögen verzichten und den Pkw als Privatvermögen behandeln. Die Kfz-Kosten, die anteilig auf die betriebliche Nutzung entfallen, dürfen Sie in diesem Fall als Aufwandseinlage steuerlich geltend machen. Wenn Sie den Pkw nach ein paar Jahren verkaufen, kann diese Lösung sogar erheblich günstiger sein als ein Betriebs-Pkw.