Bilanzänderung
Eine Bilanz kann auch nach Einreichung beim Finanzamt geändert werden, wenn sie nicht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entspricht.
Darüber hinaus ist eine Änderung eines bereits ausgeübten Bilanzierungs- oder Bewertungswahlrechts möglich, wenn ein enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang mit einer Bilanzberichtigung besteht.
Der Umfang dieser Bilanzänderung ist auf den Gewinn beschränkt, der sich zuvor durch die Bilanzberichtigung geändert hat. Dadurch kann nur ein entstandener Mehrgewinn durch entsprechende Ausübung von Bilanzierungswahlrechten oder Bewertungswahlrechten wieder reduziert werden.
Ein ausreichender sachlicher Zusammenhang zwischen Bilanzänderung und Bilanzberichtigung ist gewahrt, wenn dieselben Bilanzpositionen korrigiert werden. Der zeitliche Zusammenhang ist gewahrt, wenn die Bilanzänderung kurz nach der Bilanzberichtigung erfolgt. Ein Antrag auf Bilanzänderung sollte beim Finanzamt so früh wie möglich gestellt werden, damit der zeitliche Zusammenhang gewahrt ist.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 4 EStG
R 4.4 Abs. 2 EStR
H 4.4 EStH
Steuererklärung für Anfänger
Für die allermeisten ist die Steuererklärung ein Buch mit sieben Siegeln, das am liebsten für immer verschlossen bleiben soll. Keiner möchte sie machen und überhaupt ist das ganze Drumherum sowieso einfach nur blöd und kompliziert. Mit diesem Ratgeber wollen wir die Vorurteile aus dem Weg räumen und dafür sorgen, dass du ohne Frust und mit ein bisschen Spaß an deine Steuererklärung gehen kannst.