Baukostenzuschuss
Zuschüsse zu Baukosten können aus öffentlichen Mitteln (Bsp.: Denkmalschutzprogramm, Lärmschutzprogramm) oder von privaten Gebern (Bsp.: Flughafengesellschaft, Mietern) stammen. Einkommensteuerlich können die Baukostenzuschüsse zu einer Minderung der Herstellungskosten und damit einer Minderung des Abschreibungsbetrags oder zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung führen. Hierbei ist zwischen Zuschüssen von Nicht-Mietern und Zuschüssen von Mietern zu unterscheiden.
Zuschüsse von Nicht-Mietern:
Werden die Zuschüsse für Herstellungsmaßnahmen gezahlt, so mindern diese die Herstellungskosten und damit die Bemessungsgrundlage der Abschreibung. Befindet sich das Gebäude im Betriebsvermögen, kann der Zuschuss wahlweise auch als Einnahme aus Vermietung und Verpachtung behandelt werden. Bei der Gewährung von Zuschüssen für Erhaltungsmaßnahmen gelten diese Zuschüsse als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.
Zuschüsse von Mietern:
Die Zahlungen können als Mietvorauszahlungen oder als verlorene Zuschüsse geleistet werden. Die Mietvorauszahlungen sind Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung und sind im Jahr des Zuflusses zu erfassen. Ein verlorener Mietzuschuss wird wie eine Mietvorauszahlung behandelt.
Gesetze und Urteile (Quellen)
R 6.5 EStR
H 6.5 EStH
Der Kauf von Ferienimmobilien: Krisensicherer Sachwert und Kapitalanlage
Eine Immobilie im sonnenverwöhnten Süden, am Meer oder in den Bergen: In der Urlaubszeit träumen viele Deutsche vom eigenen Ferienhaus. Bis vor wenigen Jahren wurden Ferienimmobilien vor allem gekauft, um dort selbst den Urlaub, ein verlängertes Wochenende oder den Ruhestand zu verbringen. Gekauft wurde, wo es einem persönlich selbst gefiel. Eine gute Vermietbarkeit spielte meist nur eine Nebenrolle. Doch die Zeiten haben sich geändert. Das Hauptmotiv für den Kauf von Ferienimmobilien ist inzwischen die sichere Kapitalanlage. Schulden- und Euro-Krise, niedrige Zinsen und die heftigen Kursschwankungen an den Börsen verunsichern die Anleger und wecken den Appetit auf alles, was aus Stahl und Beton ist.