Bauabzugssteuer / Haftung
Für den ordnungsgemäßen Steuerabzug im Rahmen der Bauabzugssteuer haftet der Leistungsempfänger (z.B. Bauherr). Dabei kann er für die Unterlassung des Steuerabzugs oder die zu niedrige Abführung der Steuer in Anspruch genommen werden. Er haftet jedoch nicht, wenn im Zeitpunkt der Gegenleistung eine Freistellungsbescheinigung vorgelegen hat und für ihn kein Zweifel bestand, dass diese Bescheinigung in Ordnung war und er somit auf die Rechtmäßigkeit der Bescheinigung vertrauen konnte. Ist dem Leistungsempfänger jedoch bekannt oder durch grobe Fahrlässigkeit nicht bekannt, dass die Freistellungsbescheinigung durch falsche Angaben erwirkt wurde oder gefälscht ist, so haftet er für die Abzugsteuer. Dieses Haftungsrisiko sollte der Leistungsempfänger durch eine Nachfrage beim zuständigen Finanzamt ausschließen (siehe Praxistipp).
Eine Haftung ist generell gegeben, wenn keine Freistellungsbescheinigung vorlag. Ob der Leistungsempfänger als Haftungsschuldner in Anspruch genommen wird, entscheidet das Finanzamt. Wird der Leistungsempfänger in Anspruch genommen, so ergeht ihm in der Höhe des nicht oder des zu niedrig abgeführten Steuerabzugs ein Haftungsbescheid. Der Bescheid wird durch das Finanzamt des Leistenden (Handwerker/Baufirma) erlassen.
Die Gültigkeit einer Freistellungsbescheinigung kann via Internet (eibe.bff-online.de/eibe/) überprüft werden. Zudem kann der Leistungsempfänger beim zuständigen Finanzamt nachfragen, ob eine gültige Freistellungsbescheinigung ausgestellt wurde.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 52 Abs. 56 EStG
§ 48 EStG
Geschäftsreisen: Privaten PKW für betriebliche Fahrten nutzen und Steuern sparen
Wenn Sie einen Pkw zu nicht mehr als 50 % betrieblich nutzen, können Sie auf die Zuordnung zum Betriebsvermögen verzichten und den Pkw als Privatvermögen behandeln. Die Kfz-Kosten, die anteilig auf die betriebliche Nutzung entfallen, dürfen Sie in diesem Fall als Aufwandseinlage steuerlich geltend machen. Wenn Sie den Pkw nach ein paar Jahren verkaufen, kann diese Lösung sogar erheblich günstiger sein als ein Betriebs-Pkw.