Bauherr
Als Bauherr gilt, wer auf eigene Rechnung und auf eigene Gefahr ein Gebäude baut oder bauen lässt. Für Bauherren werden zahlreiche Vergünstigungen gewährt. Dazu zählen Sonderabschreibungen in Sanierungsgebieten, städtebaulichen Entwicklungsgebieten und steuerliche Förderungen für Baudenkmäler.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 7i EStG
§ 10f EStG
§ 10g EStG
§ 11b EStG

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