Bauherr
Als Bauherr gilt, wer auf eigene Rechnung und auf eigene Gefahr ein Gebäude baut oder bauen lässt. Für Bauherren werden zahlreiche Vergünstigungen gewährt. Dazu zählen Sonderabschreibungen in Sanierungsgebieten, städtebaulichen Entwicklungsgebieten und steuerliche Förderungen für Baudenkmäler.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 7i EStG
§ 10f EStG
§ 10g EStG
§ 11b EStG
Verlustabzug bei Immobilien: Liebhaberei vermeiden
Wenn Sie eine Mietimmobilie kaufen oder selbst bauen, werden Sie in den ersten Jahren häufig Verluste einfahren. Denn beim Kauf oder Bau fallen viele Kosten an, bis die Immobilie überhaupt fertig gestellt ist, geschweige denn die ersten Mieteinnahmen fließen. Allerdings sollte sich nach einigen Jahren abzeichnen, dass die Vermietung einen positiven Ertrag abwerfen wird.