Bauherr
Als Bauherr gilt, wer auf eigene Rechnung und auf eigene Gefahr ein Gebäude baut oder bauen lässt. Für Bauherren werden zahlreiche Vergünstigungen gewährt. Dazu zählen Sonderabschreibungen in Sanierungsgebieten, städtebaulichen Entwicklungsgebieten und steuerliche Förderungen für Baudenkmäler.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 7i EStG
§ 10f EStG
§ 10g EStG
§ 11b EStG
Nießbrauchs- und Wohnrechtsverträge richtig abschließen
Oft wird eine Immobilie bereits zu Lebzeiten von den Eltern auf die Kinder übertragen. Wollen die Eltern zum Beispiel weiterhin in dem übertragenen Haus wohnen, vereinbaren sie häufig einen Nießbrauch oder ein Wohnrecht. Nießbrauchs- und Wohnrechtsverträge haben deshalb in der Praxis eine erhebliche Bedeutung.