Erhöhte Abschreibungen
Eine erhöhte Abschreibung (auch Sonderabschreibung) kann zusätzlich zur normalen Abschreibung vorgenommen werden. Hierbei wird jedoch vorausgesetzt, dass als normale Abschreibung die lineare Abschreibung zur Anwendung kommt. Nur bei einer Ansparabschreibung (Sonderabschreibung nach § 7g Einkommensteuergesetz) ist eine degressive Abschreibung erlaubt.
Erhöhte Abschreibungen können in einigen Fällen bereits bei Anzahlungen vorgenommen werden. So können zum Beispiel private Krankenhäuser auf Anzahlungen, die sie für Anlagevermögen zahlen, Sonderabschreibungen vornehmen. Das gleiche gilt für Betriebe des Kohle- und Erzbergbaus.
Sonderabschreibungen werden unter anderem für besonders förderungswürdige Gebäude (vgl. Lexikon Denkmal), für bestimmte Industriezweige sowie für kleine und mittlere Unternehmen gewährt. Eine der gebräuchlichsten Sonderabschreibungen ist die Bildung eines Investitionsabzugsbetrages. Sie erlaubt kleinen und mittleren Unternehmen bereits vor Anschaffung eines Wirtschaftsgutes eine gewinnmindernde Rücklage zu bilden.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 7g EStG
§ 7i EStG
§ 7k EStG
§ 7h EStG

Ich bin im Homeoffice
Die meisten Selbstständigen arbeiten viel oder sogar ausschließlich daheim in den eigenen vier Wänden – das verursacht Kosten. Und diese Kosten kannst du als Selbstständiger gegebenenfalls im Rahmen deiner Gewinnermittlung als Betriebsausgaben absetzen. Das mindert deinen Gewinn und somit zahlst du weniger Steuern.