Ayurveda-Behandlung
Aufwendungen für eine Ayurveda-Behandlung können nur dann als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, wenn die medizinische Notwendigkeit dieser Behandlung durch ein vor Beginn der Behandlung erstelltes amtsärztliches Attest nachgewiesen ist.
Gesetze und Urteile (Quellen)
R 33.4 EStR
H 33.1–33.4 EStH

Ein passendes Pflegeheim finden und finanzieren
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