Gesundheitsvorsorge
Bietet der Arbeitgeber Maßnahmen zur Gesundheitsförderung seiner Mitarbeiter an, so sind diese bis zu einem Betrag von 600,– € jährlich steuerfrei. Bei den Maßnahmen kann es sich um externe Kurse z.B. Rückenschulungen, Stressreduktion handeln oder um betriebliche Angebote zur Prävention bzw. Gesundheitsförderung. Der Besuch des Fitnessstudios ist von der Förderung ausgeschlossen. Die Förderung orientiert sich an den Leistungen der Krankenversicherungen.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 3 Nr. 34 EStG

Krankheitskosten: So werden sie in der Steuererklärung berücksichtigt
Die von Ihnen getragenen Krankheitskosten mindern nur dann Ihre Steuerlast, wenn die ergriffenen Maßnahmen medizinisch notwendig sind und Sie das auch durch wasserdichte Nachweise belegen können.