Gesundheitsvorsorge
Bietet der Arbeitgeber Maßnahmen zur Gesundheitsförderung seiner Mitarbeiter an, so sind diese bis zu einem Betrag von 600,– € jährlich steuerfrei. Bei den Maßnahmen kann es sich um externe Kurse z.B. Rückenschulungen, Stressreduktion handeln oder um betriebliche Angebote zur Prävention bzw. Gesundheitsförderung. Der Besuch des Fitnessstudios ist von der Förderung ausgeschlossen. Die Förderung orientiert sich an den Leistungen der Krankenversicherungen.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 3 Nr. 34 EStG
Ratgeber Testament für Geschiedene und Patchworkfamilien
Scheidung, neue Partnerschaften, Patchworkfamilien – das Leben verändert sich, doch das Erbrecht bleibt komplex. Wer nach einer Trennung oder in einer Patchworkfamilie lebt, steht vor der Herausforderung, sein Testament so zu gestalten, dass es rechtssicher ist und den eigenen Wünschen entspricht.