Gesundheitsvorsorge
Bietet der Arbeitgeber Maßnahmen zur Gesundheitsförderung seiner Mitarbeiter an, so sind diese bis zu einem Betrag von 600,– € jährlich steuerfrei. Bei den Maßnahmen kann es sich um externe Kurse z.B. Rückenschulungen, Stressreduktion handeln oder um betriebliche Angebote zur Prävention bzw. Gesundheitsförderung. Der Besuch des Fitnessstudios ist von der Förderung ausgeschlossen. Die Förderung orientiert sich an den Leistungen der Krankenversicherungen.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 3 Nr. 34 EStG
Was pflegende Angehörige wissen sollten
Tagtäglich kümmern sich viele Angehörige zu Hause um hilfe- und pflegebedürftige Familienmitglieder. Durch die Doppelbelastung von Pflege und Beruf wäre eine Reduzierung der Arbeitszeit oder eine Auszeit vom Job deshalb oft bitter nötig. Doch wie können die finanziellen Konsequenzen gemildert werden? Dieser Ratgeber liefert pflegenden Angehörigen Anregungen und Tipps, um die tägliche Pflegearbeit zu erleichtern. Zusätzlich werden Leistungen der Pflegekasse zur Unterstützung aufgezeigt.