Gesundheitsvorsorge
Bietet der Arbeitgeber Maßnahmen zur Gesundheitsförderung seiner Mitarbeiter an, so sind diese bis zu einem Betrag von 600,– € jährlich steuerfrei. Bei den Maßnahmen kann es sich um externe Kurse z.B. Rückenschulungen, Stressreduktion handeln oder um betriebliche Angebote zur Prävention bzw. Gesundheitsförderung. Der Besuch des Fitnessstudios ist von der Förderung ausgeschlossen. Die Förderung orientiert sich an den Leistungen der Krankenversicherungen.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 3 Nr. 34 EStG

Das neue Betreuungsrecht
Am 1.1.2023 tritt das neue Betreuungsrecht in Kraft. Die Betreuungsrechtsreform enthält grundlegende Änderungen für Betreute und Betreuer. Priorität hat künftig die Unterstützung des Betreuten bei seinem eigenen selbst bestimmten Handeln. Rechtliche Betreuung geht jeden etwas an. Jeder kann durch eine Krankheit oder einen Unfall auf fremde Hilfe angewiesen sein. Dem Betroffenen wird deshalb ein Betreuer als gesetzlicher Vertreter zur Seite gestellt. Ein Ratgeber für Betroffene und potenzielle Betreuer mit zahlreichen Praxistipps und verständlichen Handlungsanleitungen.