Gesundheitsvorsorge
Bietet der Arbeitgeber Maßnahmen zur Gesundheitsförderung seiner Mitarbeiter an, so sind diese bis zu einem Betrag von 600,– € jährlich steuerfrei. Bei den Maßnahmen kann es sich um externe Kurse z.B. Rückenschulungen, Stressreduktion handeln oder um betriebliche Angebote zur Prävention bzw. Gesundheitsförderung. Der Besuch des Fitnessstudios ist von der Förderung ausgeschlossen. Die Förderung orientiert sich an den Leistungen der Krankenversicherungen.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 3 Nr. 34 EStG
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Pflegefall – Was nun?
Über zweieinhalb Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig. Die meisten werden zuhause durch Angehörige oder einen ambulanten Pflegedienst gepflegt. Dieser Ratgeber will allen Beteiligten, dem Pflegebedürftigen und den pflegenden Angehörigen, bei den täglichen Herausforderungen der Pflege helfen, indem alle Themen rund um die Pflege umfassend und verständlich vorgestellt und erläutert werden.