Arztkosten
Arztkosten gehören zu den außergewöhnlichen Belastungen, wenn sie nicht von einer Versicherung gezahlt werden.
Beim BFH ist seit 21.08.2013 eine Verfahren (VI R 32/1) zu der Frage anhängig, ob zwangläufig entstandene Krankheitskosten ohne Kürzung um einen zumutbaren Eigenanteil zum Abzug als außergewöhnliche Belastungen zuzulassen sind.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 33 EStG

Ehrenamtliche Pflege und Betreuung
Die ehrenamtliche Pflege hat eine große praktische Bedeutung, vor allem bei niedrigschwelligen Betreuungsangeboten für menschen mit dementiellen Erjrankungen. Dabei werden Menschen mit dementiellen Erkrankungen stundenweise in Gruppen oder zu Hause betreut, um pflegenden Angehörigen zeitliche Freiräume zu ermöglichen.