Arztkosten
Arztkosten gehören zu den außergewöhnlichen Belastungen, wenn sie nicht von einer Versicherung gezahlt werden.
Beim BFH ist seit 21.08.2013 eine Verfahren (VI R 32/1) zu der Frage anhängig, ob zwangläufig entstandene Krankheitskosten ohne Kürzung um einen zumutbaren Eigenanteil zum Abzug als außergewöhnliche Belastungen zuzulassen sind.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 33 EStG

Krankheitskosten: So werden sie in der Steuererklärung berücksichtigt
Die von Ihnen getragenen Krankheitskosten mindern nur dann Ihre Steuerlast, wenn die ergriffenen Maßnahmen medizinisch notwendig sind und Sie das auch durch wasserdichte Nachweise belegen können.