Arztkosten
Arztkosten gehören zu den außergewöhnlichen Belastungen, wenn sie nicht von einer Versicherung gezahlt werden.
Beim BFH ist seit 21.08.2013 eine Verfahren (VI R 32/1) zu der Frage anhängig, ob zwangläufig entstandene Krankheitskosten ohne Kürzung um einen zumutbaren Eigenanteil zum Abzug als außergewöhnliche Belastungen zuzulassen sind.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 33 EStG

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