Anrechnungsverfahren
Das Anrechnungsverfahren kam bis zum Jahr 2000 bei der Veranlagung von Kapitalgesellschaften zur Körperschaftsteuer (KSt) zur Anwendung. Ziel dieses Verfahrens war, eine steuerliche Doppelbelastung von Kapitalgesellschaft und Anteilseigner zu vermeiden. 2001 wurde das Anrechnungsverfahren durch das Halbeinkünfteverfahren abgelöst, das wiederum 2009 ersetzt wurde durch die Abgeltungsteuer bzw. das Teileinkünfteverfahren.
Unter dem Anrechnungsverfahren kam es zur steuerlichen Berücksichtigung der in den ausgeschütteten Gewinnanteilen (z.B. Dividenden) enthaltenen Körperschaftsteuer. Denn die im Gewinnanteil enthalten Körperschaftsteuer wurde nach der Gewinnausschüttung dem Anteilseigner bzw. dem Aktionär wieder zugerechnet. Somit kam es zur Eliminierung der Körperschaftsteuer im Gewinnanteil. Der um die Körperschaftsteuer vermehrte Gewinn unterlag dann beim Anteilseigner (z.B. Aktionär) der Einkommensteuer.
SteuerSparErklärung plus (Steuerjahr 2023)
Zurückholen, was Ihnen gehört! Das PLUS mit bis zu 5 Abgaben Ihrer Steuererklärungen, sowie exklusive Tipps für Sonderfälle wie Bau und Kauf einer Immobilie, steuerliche Unterhaltsfragen bei Scheidung oder Gewinne und Verluste aus Kapitalerträgen.