Körperschaftsteuer
Der Körperschaftsteuer unterliegen ausschließlich juristische Personen (z.B. Kapitalgesellschaften). Diese Steuer ist mit der Einkommensteuer, der ausschließlich natürliche Personen unterliegen, vergleichbar. Das Körperschaftsteuerrecht greift teilweise auf Bestimmungen des Einkommensteuerrechts zurück. So zum Beispiel auf Bestimmungen zur Gewinnermittlung, zur Veranlagung oder zur Entrichtung der Steuer.
Der Besteuerung unterliegt das Einkommen der Körperschaft, das nach den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes ermittelt wird. Auf die Bemessungsgrundlage kommt seit dem 01.01.2008 ein Körperschaftsteuersatz von 15 % (bis 31.12.2007: 25 %) zur Anwendung.
Gesetze und Urteile (Quellen)
KStG

BILD-Steuer 2022 und 2021 auf CD-ROM im Paket
Für die Steuererklärung 2020 und 2021: Sie haben die Steuererklärung 2020 noch nicht gemacht und wollen mit der Steuererklärung 2021 starten? Dann kaufen Sie doch die Steuersoftware für beide Jahre im Paket und sparen dabei bares Geld im Vergleich zum Einzelkauf.