Kapitalgesellschaft
Zu den Kapitalgesellschaften gehören die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und die AktG (Aktiengesellschaft) sowie die Kommanditgesellschaft auf Aktien.
Kapitalgesellschaften gehören zu den juristischen Personen und sind damit selbstständig rechts- und geschäftsfähig. Sie können zum Beispiel selbstständig Klage einreichen und werden zur Besteuerung veranlagt.
Mit ihrem Gewinn unterliegen die Kapitalgesellschaften der Körperschaftsteuer. Sie sind unbeschränkt steuerpflichtig, wenn sie ihren Sitz und ihre Geschäftsleitung im Inland haben.
Kapitalgesellschaften sind kraft Rechtsform gewerblich tätig. Greift keine Steuerbefreiung, unterliegt die Kapitalgesellschaft der Gewerbesteuer. Hierbei kommt kein Freibetrag wie bei der Personengesellschaft zur Anwendung. Im Vergleich zu einer Personengesellschaft ergibt sich zwangsläufig eine höhere gewerbesteuerliche Belastung.
Werden Immobilien oder Grundstücke in die Kapitalgesellschaft eingebracht, unterliegt die Einbringung der Grunderwerbsteuer, da es zu einem Rechtsträgerwechsel kommt.
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