Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, die als Einmanngesellschaft (nur ein Gesellschafter) geführt werden kann. Sie wird per Gesellschafterbeschluss gegründet und ist in das Handelsregister einzutragen. Die Haftung der Gesellschafter ist auf die Stammeinlage, die mindestens 25000 € betragen muss, beschränkt.
Nach § 5a GmbH-Gesetz (GmbHG) kann eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (sog. »Mini-GmbH«) gegründet werden. Eine Gründung ist ohne Kapital möglich. Das Kapital ist jedoch nach und nach anzusparen. So müssen ein Viertel der Gewinne im Unternehmen verbleiben, bis das Mindestkapital von 25.000,– € erreicht ist.
Kapitalgesellschaften gehören zu den juristischen Personen und sind damit selbstständig rechts- und geschäftsfähig. Sie können zum Beispiel selbstständig Klage einreichen, mit ihren Gesellschaftern Verträge abschließen (Arbeitsvertrag, Darlehensvertrag, Mietvertrag) und werden zur Besteuerung veranlagt. Mit ihrem Gewinn unterliegt die Kapitalgesellschaft der Körperschaftsteuer. Sie ist unbeschränkt steuerpflichtig, wenn sie ihren Sitz und ihre Geschäftsleitung im Inland hat.
Kapitalgesellschaften sind kraft Rechtsform gewerblich tätig. Greift keine Steuerbefreiung, unterliegt die Kapitalgesellschaft der Gewerbesteuer. Dabei kommen kein Staffeltarif und kein Freibetrag wie bei der Personengesellschaft zur Anwendung. Im Vergleich zu einer Personengesellschaft ergibt sich zwangsläufig eine höhere gewerbesteuerliche Belastung. Werden Immobilien/ Grundstücke in die Kapitalgesellschaft eingebracht, unterliegt die Einbringung der Grunderwerbsteuer, da es zu einem Rechtsträgerwechsel kommt.
Gewährt ein GmbH-Angestellter der GmbH ein Darlehen, wird ein Darlehensverlust nur dann steuerlich als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit anerkannt, wenn die Darlehensgewährung beruflich veranlasst war (Bundesfinanzhof, Urteil vom 7.5.2009, IX B 221/08).
Ein vom Gesellschafter der GmbH gewährtes unverzinsliches Darlehen ist abzuzinsen, wenn dessen Laufzeit mehr als 12 Monate beträgt (Bundesfinanzhof, Urteil vom 6.10.2009, Aktenzeichen: I R 4/08).
Klagt eine GmbH, die zur Zeit der Klageerhebung keinen Geschäftsführer hatte, dann ist die Klage unwirksam (Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.6.2009, Aktenzeichen: 6 K 1309/04).
Arbeitet die Ehefrau neben ihrem Mann bei der GmbH als Angestellte und ist sie nur mit zehn Prozent am Kapital der GmbH beteiligt, dann unterliegt sie der Sozialversicherungspflicht. Bei einer Kapitalbeteiligung von mindestens 50 % wäre ihre Tätigkeit sozialversicherungsrechtlich als selbstständig einzustufen und damit nicht mehr sozialversicherungspflichtig (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 15.8.2008, Aktenzeichen: L 4 KR 4577/06).
Gutachtenkosten, die beim Erwerb von GmbH-Anteilen entstanden sind, gehören zu den Anschaffungsnebenkosten und sind keine sofort abziehbaren Werbungskosten. Dies gilt, wenn die Erwerbsentscheidung bereits bei der Gutachtenerstellung gefasst worden war (Bundesfinanzhof, Urteil vom 27.3.2007, Aktenzeichen: VIII R 63/05).
Gesetze und Urteile (Quellen)
GmbHG
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