Altersvermögensgesetz
Mit dem Altersvermögensgesetz (vom 26.06.2001) wird der Aufbau einer kapitalgedeckten Altersvorsorge gefördert. Die Förderung können alle Personen in Anspruch nehmen, die verpflichtet sind, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 79 EStG

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