Corona Konjunkturpaket: Umsatzsteuersenkung und Kinderbonus kommen
Alles rund um das 2. Corona-Steuerhilfspaket: Von Mehrwertsteuersenkung über Kinderbonus 2021, Entlastungen für Alleinerziehende bis zu Unternehmenshilfen.

Corona Konjunkturpaket: Umsatzsteuersenkung und Kinderbonus kommen

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Unmittelbar nach dem Bundestag hat heute auch der Bundesrat zahlreichen Steuererleichterungen im 2. Corona-Steuerhilfspaket zugestimmt. Neben der befristeten Mehrwertsteuersenkung gehören auch der Familienbonus, Entlastungen für Alleinerziehende und Hilfen für Unternehmen zum Paket.

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und danach im Bundesgesetzblatt verkündet. Es soll am 1. Juli 2020 in Kraft treten.

Befristete Mehrwertsteuersenkung ab 1.7.2020 bis 31.12.2020

Die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) wird aber dem 1. Juli 2020 für sechs Monate gesenkt- und zwar von 19 auf 16 Prozent bzw. von sieben auf fünf Prozent.

Schon Anfang Juni hatte der Bundesrat der Umsatzsteuer-Senkung für die Gastronomie zugestimmt – mehr dazu lesen Sie hier!

Für Gastronomen bedeutet die heute verabschiedete (weitere) Mehrwertsteuersenkung:

Speisen werden bis 31.12.2020 mit 5% Umsatzsteuer berechnet, dann ein halbes Jahr (bis 30.6.2021) mit 7% und dann wieder mit 19%. Da kommt bei der Buchhaltung keine Langeweile auf!

Mehr zur befristeten Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 1. Juli 2020:

Familienbonus

Eltern erhalten für jedes kindergeldberechtigte Kind einen einmaligen Kinderbonus von 300 Euro. Der Bonus wird versteuert, jedoch nicht auf Sozialleistungen wie beispielsweise die Grundsicherung (Hartz IV) angerechnet. Bei besserverdienenden Haushalten wird der Familienbonus mit dem Kinderfreibetrag verrechnet.

Der Kindergeldbonus wird in zwei Teilen ausgezahlt:

  • 200 Euro im September 2020 und

  • 100 Euro im Oktober 2020.

Vorübergehend höherer Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Für Alleinerziehende steigt der Steuerfreibetrag in den Jahren 2020 und 2021 von derzeit 1.908 Euro auf 4.008 Euro pro Jahr.

Steuerliche Hilfen für Unternehmen

Unternehmen dürfen ihre Verluste besser mit Gewinnen aus den Vorjahren verrechnen: der steuerliche Verlustrücktrag erhöht sich für 2020 und 2021 auf fünf Millionen Euro bzw. zehn Millionen Euro bei Zusammenveranlagung.

Zudem lassen sich Betriebsgüter bis Ende 2021 besser abschreiben: Beschlossen wurde eine degressive Abschreibung in Höhe von 25 Prozent, höchstens aber des 2,5-fachen der linearen Abschreibung, für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die in den Jahren 2020 und 2021 angeschafft oder hergestellt werden. Damit wird das Ziel verfolgt, dass Unternehmen zeitnah investieren und Anschaffungen nicht aufschieben.

Förderung von e-Mobilität

Bei der Besteuerung der privaten Nutzung von Dienstwagen, die kein Kohlendioxid ausstoßen, wird der Höchstbetrag des Bruttolistenpreises von 40.000 auf 60.000 Euro erhöht.

(vgl. dazu hier: Steueränderungen 2020, Abschnitt »Steuererleichterung für Elektro-Dienstwagen«)

 

Text vom 15.06.2020 - Die Bundesregierung aus Koalition um SPD, CDU und CSU hat sich auf ein Konjunkturpaket geeinigt und dabei ein paar Überraschungen für Familien, Alleinerziehende und auch Unternehmen parat. Bereits letzte Woche veröffentlichten Finanzminister Olaf Scholz und die Kanzlerin Angela Merkel den Maßnahmenplan der Bundesregierung zur Bewältigung der Corona-Krise.

Noch muss der Bundesrat das Papier verabschieden, erst dann werden die Beschlüsse gültig. Wir informieren Sie schon heute über die wichtigsten Punkte des Konjunkturpakets.

Koalitionsausschuss verkündet das Corona-Konjunkturpaket

Nach über 20 Stunden Verhandlung hatte der Koalitionsausschuss sein Ergebnis fertig und die Parteichefs von CDU, CSU und SPD verkündeten Maßnahmen der Superlative: 130 Milliarden Euro werden in die Hand genommen, um die Folgen der Corona-Krise zu bekämpfen. Davon werden allein 25 Milliarden Euro als Überbrückungshilfen für Soloselbstständige und Mittelständler verwendet.

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Umsatzsteuersenkung bis 2020 – Mehrwertsteuer wird bis zu 3 Prozentpunkte gesenkt

Geplant war die Umsatzsteuersenkung für ein Jahr, begrenzt auf die Gastronomie und nur für Speisen, hieß es in den letzten Wochen. Es kommt aber ganz anders.

Das ändert sich an der Umsatzsteuer im Rahmen des Konjunkturpakets:

Statt der Begrenzung auf die Gastronomie sollen beide Umsatzsteuersätze geändert werden, also für alle Unternehmer und nicht nur für Gastronomen.

  • Der normale Umsatzsteuersatz wird von 19% auf 16% gesenkt

  • Der ermäßigte Umsatzsteuersatz wird von 7% auf 5% gesenkt.

  • Die Mehrwertsteuersenkung gilt für alle Unternehmer.

  • Die gesenkten Umsatzsteuersätze treten am 1.7.2020 in Kraft und gelten 6 Monate – also bis zum 31.12.2020.

Einschätzung unserer Steuer-Experten zur Umsatzsteuersenkung

Finden wir das gut? Ja! Denn so kommt die Umsatzsteuersenkung allen zugute. Erstens allen Unternehmern, denn es leiden ja nicht nur die Gastronomen. Zweitens (hoffentlich) auch der Bevölkerung, denn es steht den Unternehmern frei, ob sie die Senkung für eine höhere Marge »benutzen« (was in vielen Fällen mehr als verständlich wäre) oder ob sie sie in Form niedrigerer Preise an ihre Kunden weitergeben. Das würden alle Verbraucher im Portemonnaie merken; vor allem für Menschen mit niedrigem Einkommen würde es einen echten, spürbaren Unterschied machen.

Was kostet die Umsatzsteuersenkung?

Die Bundesregierung geht von einem Finanzbedarf in Höhe von 20 Mrd. Euro aus.

Am 5.6.2020 hat der Bundesrat der Umsatzsteuer-Senkung für die Gastronomie zugestimmtmehr dazu lesen Sie hier!

Wenn auch dem hier beschriebenen Paket zugestimmt wird, würde das für die Gastronomie heißen: Speisen werden bis 31.12.2020 mit 5% Umsatzsteuer berechnet, dann ein halbes Jahr (bis 30.6.2021) mit 7% und dann wieder mit 19%. Da kommt bei der Buchhaltung keine Langeweile auf!

Konjunkturpaket für Arbeitnehmer: Deckelung der Sozialbeiträge

Durch Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit und (lange) Krankschreibungen werden die Sozialkassen massiv belastet. Da kommt natürlich bei vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Befürchtung auf, dass die Sozialabgaben steigen, den irgendwie muss das Ganze ja finanziert werden.

Im Rahmen einer »Sozialgarantie« wird festgelegt, dass die Sozialbeiträge bei maximal 40% liegen dürfen. Wenn das Geld nicht reicht, werden darüber hinausgehende Finanzbedarfe aus dem Bundeshaushalt gedeckt – jedenfalls bis zum Jahr 2021.

Einschätzung unserer Steuer-Experten zur Deckelung der Sozialabgaben

Finden wir das gut? Ja. Die Sozialabgaben sind in Deutschland schon verhältnismäßig hoch. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jetzt noch weiter zu belasten, wäre das falsche Signal. Und auch die Arbeitgeber profitieren von der Deckelung. Wer sich die (hälftigen) Sozialabgaben seiner Mitarbeiter nicht mehr leisten kann, zahlt niedrigere Löhne oder entlässt Arbeitnehmer. Dann würden mehr Arbeitslose Geld aus den Sozialkassen bekommen – ein Teufelskreis.

Was kostet die Deckelung der Sozialabgaben?

Die Bundesregierung geht von einem Finanzbedarf in Höhe von 5,3 Mrd. Euro für 2020 aus; der Bedarf für 2021 kann erst im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2021 ermittelt werden.

Familienbonus – Kinderbonus hilft Eltern mit wenig Geld

Mit einem einmaligen Kinderbonus von 300 Euro pro Kind für jedes kindergeldberechtigte Kind werden die besonders von den Einschränkungen betroffenen Familien unterstützt.

Dieser Bonus wird mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag vergleichbar dem Kindergeld verrechnet. Er wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet.

Einschätzung unserer Steuer-Experten zum Kinderbonus

Finden wir das gut? Ja. Erstens, weil Familien mit niedrigen Einkommen es sofort merken, wenn die kostenlose Verpflegung der Kinder in Kita, Kindergarten oder Schule wegfällt. Zweitens, weil insbesondere Familien mit kleineren Kindern das Geld wahrscheinlich sofort ausgeben und dem Wirtschaftskreislauf wieder zuführen werden. Denn Kinder wachsen und brauchen – gefühlt – dauernd größere Kleidung und Schuhe. Auch wenn man diese gebraucht von privat kauft, wird das Geld aus dem Familienbonus gleich wieder in Umlauf gebracht. So ist mit einer Bonuszahlung gleiche mehreren Familien geholfen.

Was kostet der Kinderbonus für Familien?

Die Bundesregierung geht von einem Finanzbedarf in Höhe von 4,3 Mrd. Euro aus.

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird im Rahmen des Konjunkturpakets erhöht

Aufgrund des höheren Betreuungsaufwand gerade für Alleinerziehende in Zeiten von Corona und den damit verursachten Aufwendungen wird der Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende von derzeit 1.908 Euro auf 4.000 Euro mehr als verdoppelt. Die Anhebung gilt für die Jahre 2020 und 2021. angehoben.

Einschätzung unserer Steuer-Experten zum erhöhten Entlastungsbetrag

Finden wir das gut? Ja. Home Office mit Kind ist schwierig. Gut, wenn man einen Partner bzw. eine Partnerin hat, mit dem/der man sich die Betreuung aufteilen kann! Wer allein ist, steht oft vor der Wahl: Arbeiten oder Kind betreuen. Und da auch bei Alleinerziehenden der Tag nur 24 Stunden hat und sie ab und zu mal ein paar Stunden schlafen müssen, ist es nur fair, ihnen mit dem Corona Kinder Bonus 2020 und 2021 wenigstens eine finanzielle Erleichterung zukommen zulassen.

Was kostet die Erhöhung des Entlastungsbetrags?

Die Bundesregierung geht von einem Finanzbedarf in Höhe von 0,75 Mrd. Euro aus.

Weitere Änderungen im Rahmen des Konjunkturpakets in Kurzform:

  • Um im Bereich der Kindergärten, Kitas und Krippen den Kapazitätsausbau zu fördern und Erweiterungen, Um- und Neubauten zu fördern, werden eine Milliarde Euro zusätzlich für Ausbaumaßnahmen bereitgestellt, die in den Jahren 2020 und 2021 stattfinden. Die Mittel können auch für Umbaumaßnahmen zur Verbesserung der Hygienesituation eingesetzt werden. (Finanzbedarf: 1 Mrd. Euro).

  • Das Investitionsprogramm für den Ausbau von Ganztagsschulen und Ganztagesbetreuung wird beschleunigt. Länder, die Mittel für Investitionen in den Jahren 2020 und 2021 abrufen, erhalten die entsprechende Summe in den späteren Jahren der Laufzeit zusätzlich. Gleichzeitig hat die Krise gezeigt, wie wichtig Digitalisierung und digitales Lernen in der Bildung sind. Alle Schulen müssen in die Lage versetzt werden, Präsenzunterricht in der Schule und E-Learning zu Hause miteinander zu verbinden. Deshalbwird im Digitalpakt Schule der Katalog der förderfähigen Investitionen erweitert. Der Bund wird sich darüber hinaus in Zukunft pauschaliert bei der Ausbildung und Finanzierung der Administratoren beteiligen, wenn die Länder im Gegenzug die digitale Weiterbildung der Lehrkräfte verstärken. (Finanzbedarf: 2 Mrd. Euro).

  • Das Kurzarbeitergeld bewährt sich wie schon in der Finanzkrise auch in der Corona-bedingten Wirtschaftskrise. Die Bundesregierung will im September im Lichte der pandemischen Lage eine verlässliche Regelung für den Bezug von Kurzarbeitergeld ab dem 1. Januar 2021 vorlegen.

  • Der vereinfachte Zugang in die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II / Hartz IV) wird über die bisherige Geltungsdauer hinaus bis zum 30. September 2020 verlängert.

  • Als steuerlicher Investitionsanreiz wird eine degressive Abschreibung für Abnutzung (AfA) mit dem Faktor 2,5 gegenüber der derzeit geltenden AfA und maximal 25% Prozent pro Jahr für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in den Steuerjahren 2020 und 2021 eingeführt. (Finanzwirkung: Vorzieheffekt rd. 6 Mrd. Euro, davon 3 Mrd. Euro für den Bund).

  • Zur Sicherung der Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen wird für Corona-bedingten Umsatzausfall ein Programm für Überbrückungshilfen aufgelegt. Das Volumen des Programms wird auf maximal 25 Mrd. Eurofestgelegt. Die Überbrückungshilfe wird für die Monate Juni bis August gewährt. Die Überbrückungshilfe gilt branchenübergreifend.

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die ihr Ausbildungsplatzangebot 2020 im Vergleich zu den drei Vorjahren nicht verringern, erhalten für jeden neu geschlossenen Ausbildungsvertrag eine einmalige Prämie in Höhe von 2.000 Euro, die nach Ende der Probezeit ausgezahlt wird. Solche Unternehmen, die das Angebot sogar erhöhen, erhalten für die zusätzlichen Ausbildungsverträge 3.000 Euro. KMU, die ihre Ausbildungsaktivität trotz Corona-Belastungen fortsetzen und Ausbilder sowie Auszubildende nicht in Kurzarbeit bringen, können eine Förderung erhalten. KMU, die die Ausbildung im Betrieb nicht fortsetzen können, sollen die Möglichkeit einer vorübergehenden geförderten betrieblichen Verbund- oder Auftragsausbildung erhalten. (Finanzbedarf: 0,5 Mrd. Euro)

  • Kunst und Kultur sollen zur Wiederaufnahme ihrer Häuser und Programme ertüchtigt werden. Daher wird ein Programm zur Milderung der Auswirkungen der Corona-Pandemie im Kulturbereich aufgelegt, aus dem insbesondere die Erhaltung und Stärkung der Kulturinfrastruktur, Nothilfen, Mehrbedarfe von Einrichtungen und Projekten und die Förderung alternativer, auch digitaler Angebote gefördert werden sollen. (Finanzbedarf: 1 Mrd. Euro).

  • Damit der Glasfaser-Breitbandausbau in nicht wirtschaftlichen Bereichen schneller vorangeht, will die Bundesregierung das Fördersystem entbürokratisieren und weiterentwickeln sowie die notwendigen Mittel dafür bereitstellen.

  • Die Koalition strebt an, dass Deutschland im Bereich von medizinischer Schutzausrüstung, der Herstellung von Wirkstoffen und deren Vorprodukten sowie in der Impfstoffproduktion übergrößere Kapazitäten und mehr Unabhängigkeit verfügt. Daher wird ein Programm zur Förderung der flexiblen und im Falle einer Epidemie skalierbaren inländischen Produktion wichtiger Arzneimittel und Medizinprodukte aufgelegt. (Finanzbedarf: 1 Mrd. Euro).

  • Landwirte dürfen sich auf eine Förderung von bis zu 300 Millionen Euro freuen, die für die notwendigen Stallumbauten aufgewendet werden sollen. Hiermit soll der Umbau zu den sog. »Tierwohlställen« unterstützt werden. Aber auch Landwirte mit bewirtschafteten Waldflächen können profitieren: 700 Millionen Euro stehen zur Aufforstung, Erhalt und nachhaltige Bewirtschaftung von Waldflächen im Konjunkturprogramm der Bundesregierung zur Verfügung.

Nicht mehr im Gespräch und somit kein Teil des Konjunkturpakets sind:

  • eine Abwrackprämie/Kaufprämie bzw. finanzielle Zuschüsse für die Käufer von Neuwagen: Ganz anders als erwartet wird es keine Kaufprämie für klassische Verbrennungsmotoren geben. Für Deutschland mit seiner starken Autoindustrie ein Novum. Natürlich profitieren die Automobil-Hersteller auch direkt von der reduzierten Mehrwertsteuer. Zusätzlich werden moderne Fahrzeugtypen durch eine Erhöhung des bereits existierenden Umweltbonus für Elektroautos gefördert.

  • eine Verlängerung des Kurzarbeitergelds,

  • die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags.

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(MB)

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