Familienbonus: Corona Kinderbonus (300 Euro) wird ab 7.9.2020 überwiesen
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Im Rahmen des »Corona Konjunkturpakets« wurde unter anderem der Kinderbonus in Höhe von 300 Euro für jedes Kind, das aktuell Kindergeld berechtigt ist, beschlossen. Außerdem werden Alleinerziehende zusätzlich durch eine Anhebung des Alleinerziehenden-Entlastungsbetrags unterstützt.
Wie bekommt man den Kinderbonus?
Der Kinderbonus von 300 Euro pro Kind wird für alle Kinder, für die Anspruch auf Kindergeld besteht, automatisch ausgezahlt – ein Antrag ist ausdrücklich nicht erforderlich. Er wird nicht mit Sozialleistungen (wie z.B. Hartz IV) verrechnet.
Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten: Die erste Rate in Höhe von 200 Euro wird ab dem 7. September 2020 überwiesen, im Oktober erfolgt dann die zweite Überweisung in Höhe von 100 Euro.
Die Überweisung kommt nicht zusammen mit dem Kindergeld, sondern als eigene Zahlung. Der Zeitpunkt der Überweisung hängt von der letzten Ziffer der Kindergeldnummer ab: Los geht es am 7.9. mit Kindergeldnummern, die auf Null enden. Dann folgen nach und nach die Endziffern 1 bis 9.
Wer bekommt den Bonus fürs Kind?
Für jedes Kind, für das ein Anspruch auf Kindergeld existiert, wird der Bonus ausgezahlt. Jeder Elternteil oder Sorgeberechtigte, der das aktuelle Kindergeld bezieht, ist somit berechtigt. Dabei ist natürlich egal, ob es sich um Alleinerziehende oder Familien handelt.
Haushaltseinkommen der Familien - Unterschiede für Geringverdiener und Gutverdiener
Positiv ist anzumerken, dass der Kinderbonus nicht auf die Grundsicherung angerechnet wird. Empfänger von Sozialhilfe oder Hartz-IV-Leistungen erhalten damit tatsächlich mehr Geld.
Bei Haushalten mit einem hohen Einkommen wird erst mit der Einkommensteuererklärung geklärt, ob das Kindergeld inkl. Kinderbonus auf dem Konto bleibt oder der steuerliche Freibetrag (Kinderfreibetrag) herangezogen wird.
Für 2020 beträgt der Kinderfreibetrag 5.172 Euro und der Erziehungsfreibetrag 2.640 Euro.
Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende wird angehoben
Um dem höheren Betreuungsaufwand von Alleinerziehenden der letzten Monate Rechnung zu tragen und die höheren Aufwände durch Corona zumindest etwas zu mildern, wird der Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende von aktuell 1.908 Euro auf 4.000 Euro angehoben. Damit wird der Entlastungsbeitrag mehr als verdoppelt. Die Anhebung gilt für die Jahre 2020 und 2021.
Steuerliche Bewertung des Familienbonus
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Einkommen bis 33.900 Euro - Unverheiratete Eltern profitieren vom Kinderbonus voll bis zu einem Einkommen von 33.900 Euro.
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Einkommen ab 42 .950 Euro – Bei unverheirateten Eltern mit einem Einkommen über 42.950 Euro wird der Bonus für Kinder in der Einkommenssteuer voll verrechnet, darunter anteilig.
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Gemeinsames Einkommen bis 67.800 Euro - Familien (verheiratete Eltern) mit geringem oder mittlerem Einkommen profitieren voll bis zu einem gemeinsamen Einkommen von 67.800 Euro vom Kinderbonus.
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Gemeinsames Einkommen ab 85.900 Euro - Ganz klar ist, Familien mit hohem gemeinsamem Einkommen werden nicht mehr vom Kinderbonus profitieren. Der Bonus wird bei der Steuererklärung mit den Kinderfreibeträgen verrechnet und abhängig von der Günstigerprüfung, voraussichtlich mit der Steuer, zurückgezahlt.
(PK)