Familienkasse
Die Familienkasse ist für die Festsetzung und Zahlung des Kindergeldes zuständig. Das Kindergeld ist bei der zuständigen Familienkasse schriftlich zu beantragen. Per Bescheid wird danach das Kindergeld von der Familienkasse festgesetzt und ausgezahlt (§ 67 EStG).
Die Familienkasse ist keine einheitliche Behörde, d.h. je nachdem, wo Sie beschäftigt sind, kann eine andere Stelle die für Sie zuständige Familienkasse sein.
Für die allermeisten Eltern ist Ansprechpartner die örtlich zuständige Arbeitsagentur. Das sind die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit.
Für den Bereich des öffentlich-rechtlichen Dienstes werden die Arbeitgeber zu Familienkassen für ihre Bediensteten erklärt. Viele dieser Arbeitgeber haben diese Aufgabe auf eine andere Einrichtung übertragen.
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Elterngeld: Vor der Geburt planen, mehr bekommen
"Wer Kinder hat, verdient die Unterstützung des Staates", so das Bundesfamilienministerium auf seiner Internetseite. Damit sich Beruf und Familie finanziell besser vereinbaren lassen, gibt es das Elterngeld. Es soll Ihnen nach der Geburt Ihres Kindes helfen, eintretende Einkommenseinbußen besser verkraften zu können.