Elektroautos: Kfz-Steuerbefreiung bis Ende 2035 verlängert
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Reine Elektrofahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen oder komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden, sind weiterhin von der Kfz-Steuer befreit. Bisher galt die Befreiung nur für Zulassungen oder Umrüstungen bis Ende 2025.
Zusammenfassung
Der Bundestag hat die Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos bis Ende 2035 verlängert. Reine Elektrofahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2030 zugelassen oder umgerüstet werden, bleiben bis zu zehn Jahre steuerfrei. Die Regelung gilt nicht für Plug-in-Hybride. Bei Halterwechsel bleibt die Steuerbefreiung erhalten, jedoch maximal bis zum Enddatum.
Inhalt
Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos verlängert
Der Bundestag hat die Befreiung der Elektroautos von der Kfz-Steuer verlängert. Dem Gesetzentwurf eines »Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes« (21/2672, 21/2966) stimmte der Bundestag am Donnerstag, 4. Dezember 2025, zu.
Der Bundesrat hat keine Einwände gegen den Gesetzentwurf erhoben.
Für welche E-Autos gibt es die Kfz-Steuerbefreiung?
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Die Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen oder komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden, wird um fünf Jahre verlängert.
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Durch die Gesetzesänderung wird auch das Halten solcher Fahrzeuge begünstigt, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden oder komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden.
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Die zehnjährige Steuerbefreiung wird jedoch begrenzt bis längstens 31. Dezember 2035.
FAQ: Kfz-Steuerbefreiung von E-Autos
1. Gilt die Steuerbefreiung für Elektroautos auch ab 2026?
Ja. Die Bundesregierung hat die Befreiung von der Kfz-Steuer für reine Elektrofahrzeuge verlängert. Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2030 neu zugelassen oder vollständig auf Elektroantrieb umgerüstet werden, sind bis zu zehn Jahre steuerfrei, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2035.
2. Welche Fahrzeuge sind von der Steuer befreit?
Die Befreiung gilt ausschließlich für reine Elektrofahrzeuge (batteriebetriebene Fahrzeuge). Plug-in-Hybride sind nicht steuerbefreit; ihre Steuer wird wie bei Verbrennern nach Hubraum und CO₂-Ausstoß berechnet.
3. Was passiert, wenn das Fahrzeug den Besitzer wechselt?
Die Steuerbefreiung bleibt bestehen und wird auf die neue Halterin oder den neuen Halter übertragen – allerdings nur bis zum Ablauf des ursprünglichen Befreiungszeitraums (maximal zehn Jahre ab Erstzulassung oder bis Ende 2035).
4. Gibt es eine zeitliche Begrenzung der Befreiung?
Ja. Die Befreiung gilt für Fahrzeuge, die bis spätestens 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen oder umgerüstet werden. Danach entfällt die Steuerbefreiung für Neuzulassungen.
5. Warum wurde die Steuerbefreiung verlängert?
Die Maßnahme soll die Elektromobilität fördern, die Klimaziele erreichen und die deutsche Automobilindustrie stärken. Sie setzt gezielte Kaufanreize für emissionsfreie Fahrzeuge und unterstützt den Umstieg auf klimaneutrale Mobilität.
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(MB)