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Der Entzug der Fahrerlaubnis durch das Gericht oder die Fahrerlaubnisbehörde ist oft mit vielen Problemen im Alltag verbunden. Häufig gibt es Schwierigkeiten, den Arbeitsplatz zu erreichen und auch private Treffen werden komplizierter. Darüber hinaus drängen sich für den Betroffenen nach dem Führerscheinentzug auch viele Fragen auf. Er will nicht nur wissen, wann er seinen Führerschein wieder zurückerhält und am Straßenverkehr wieder teilnehmen kann, vor allem geht es auch darum, was er tun muss, damit ihm die Fahrerlaubnis wieder erteilt wird und ob er zu einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) muss.
Mit dem Entzug der Fahrerlaubnis ist die bisherige Fahrberechtigung erloschen und es muss ein neuer Führerschein bei der Behörde (Führerscheinstelle) beantragt werden. Beim Führerscheinentzug durch das Gericht wird regelmäßig auch eine Sperrfrist verhängt, innerhalb derer dem Betroffenen keine Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Erst nach Ablauf der Führerscheinsperre und dann auch noch frühestens sechs Monate nach deren Ablauf kann der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis gestellt werden. Vor der Neuerteilung muss die Behörde prüfen, ob der Antragsteller wieder zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist, oder ob gegen dessen körperliche, geistige oder charakterliche Eignung oder seine Befähigung Bedenken bestehen. Vor allem beim Überschreiten der Promille-Grenze oder Drogen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr kann dies zweifelhaft sein. Bei Zweifeln an der Eignung kann die Fahrerlaubnisbehörde eine medizinisch-psychologische Begutachtung (MPU) bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung verlangen.
Folgende Fragen werden behandelt:
Wann kann dem Fahrzeugführer durch das Gericht der Führerschein entzogen werden?
Was versteht man unter der Fahrerlaubnissperre?
Wann darf die Verwaltungsbehörde eine Fahrerlaubnis entziehen?
Welche Anlässe rechtfertigen die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Begutachtung (MPU), wenn nach einer Entziehung wieder eine Fahrerlaubnis beantragt wird?
Welche inhaltlichen Anforderungen werden an die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Begutachtung (MPU) gestellt?
Wann kann bei der Begutachtung bei Alkoholabhängigkeit bzw. einer fortgeschrittenen Alkoholproblematik von einer Alkoholabstinenz des Betroffenen ausgegangen werden?
Welche Möglichkeiten gibt es, Alkohol- oder Drogenabstinenz zur Vorbereitung der medizinisch-psychologischen Begutachtung (MPU) nachzuweisen?
In welche Abschnitte gliedert sich die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)?
Kann vom Betroffenen ein negatives medizinisch-psychologisches Gutachten angefochten werden?
Muss vom Antragsteller nach einem positiven Gutachten erneut eine Führerscheinprüfung abgelegt werden?
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Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
1.Wann die Fahrerlaubnis entzogen wird
1.1Entziehung durch das Gericht
1.1.1Straftat bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs
1.1.2Ungeeignetheit zur Führung eines Kraftfahrzeugs
1.1.3Regelfälle
1.1.4Wirksamwerden der Entziehung der Fahrerlaubnis
1.2Entziehung durch die Fahrerlaubnisbehörde
1.2.1Fehlende Eignung und Befähigung des Führerscheininhabers
1.2.2Eintragungen im Fahreignungsregister
1.2.3Entziehung der Fahrerlaubnis auf Probe
2.Welche Folgen mit der Anordnung einer Sperrzeit verbunden sind
2.1Gerichtliche Anordnung der Sperrzeit
2.1.1Dauer der Sperrfrist
2.1.2Beginn und Berechnung der Fahrerlaubnissperre
2.1.3Vorzeitige Aufhebung der Sperre
2.1.4Neuerteilung der Fahrerlaubnis
2.2Sperrzeit bei Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Punktestand im Fahreignungsregister
2.3Sperrzeit bei Entziehung der Fahrerlaubnis auf Probe
3.Anordnung der medizinisch-psychologischen Begutachtung
3.1Antrag und Berücksichtigung von Sperrzeiten
3.2Anlässe für die Überprüfung der Fahreignung durch medizinisch-psychologische Begutachtung
3.2.1Erheblicher Verstoß oder wiederholte Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften
3.2.2Erhebliche Straftat, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht, oder wegen Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen
3.2.3Erhebliche Straftat, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung steht, oder wegen Straftaten, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen
3.2.4Wiederholte Entziehung der Fahrerlaubnis
3.2.5Eintragung von acht oder mehr Punkten im Fahreignungsregister
3.2.6Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik
3.2.7Klärung von Eignungszweifeln im Hinblick auf Betäubungsmittel und Cannabis
3.2.8Begutachtung nach vorheriger Entziehung einer Fahrerlaubnis auf Probe
3.3Anordnung der Begutachtung und Festlegung der Fragestellung
3.3.1Anhörung des Betroffenen
3.3.2Inhalt der Anordnung
3.3.3Rechtsmittel gegen die Anordnung
4.Wie sich der Betroffene auf die medizinisch-psychologische Begutachtung vorbereiten kann
4.1Eignungszweifel: Alkoholproblematik
4.1.1Alkoholabstinenz als Voraussetzung für ein positives Gutachten
4.1.2Abstinenznachweis
4.1.3Vorbereitung auf Fragen bei der Begutachtung
4.2Eignungszweifel: Drogenproblematik
4.2.1Drogenabstinenz als Voraussetzung für ein positives Gutachten
4.2.2Abstinenznachweis
4.2.3Vorbereitung auf Fragen bei der Begutachtung
4.3Weitere Eignungszweifel
4.4Möglichkeiten der Vorbereitung auf die medizinisch-psychologische Begutachtung
4.4.1Beratung durch Psychologen
4.4.2Gruppenkurse
4.4.3Informationsveranstaltungen
5.Wie die MPU abläuft
5.1Durchführung der medizinisch-psychologischen Untersuchung
5.1.1Grundsätze für die Durchführung der Untersuchung
5.1.2Bestandteile der medizinisch-psychologischen Untersuchung
5.2Ergebnis der medizinisch-psychologischen Begutachtung
5.2.1Anforderungen an das Gutachten
5.2.2Reaktionen auf das Gutachten
5.2.3Kosten des Gutachtens
5.2.4Anfechtung des Gutachtens
6.Wie man den Führerschein wieder bekommt
6.1Antrag
6.2Fristen
6.2.1Gerichtliche Anordnung der Sperrfrist
6.2.2Sperrfrist aufgrund von Eintragungen im Fahreignungsregister
6.2.3Sperrfrist bei Fahrerlaubnis auf Probe
6.3Führerscheinprüfung
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