Geschäftswagen: Steuerliche Möglichkeiten bei Kauf und Abschreibung



Über das Produkt
Die meisten Selbstständigen haben ein Auto, das sie sowohl betrieblich als auch privat nutzen. Im Steuerrecht nennt man das einen gemischt genutzten Pkw. Beim Geschäftswagen eines Selbstständigen muss zunächst geklärt werden, ob er zum Betriebsvermögen gehört. Beträgt die betriebliche Nutzung des Pkw über 50 %, handelt es sich um notwendiges Betriebsvermögen. Falls kein Fahrtenbuch geführt wird, muss in diesem Fall die private Kfz-Nutzung über die 1 %-Methode versteuert werden. Bei einer betrieblichen Nutzung zwischen 10 % und 50 % haben Sie ein Wahlrecht: Sie können das Fahrzeug als gewillkürtes Betriebsvermögen behandeln oder Sie können es im Privatvermögen belassen.
Im Beitrag erfahren Sie,
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wie Sie den Umfang der betrieblichen Nutzung nachweisen;
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unter welchen Voraussetzungen Sie den ermittelten Prozentsatz auch in späteren Jahren beibehalten dürfen;
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welche steuerlichen Konsequenzen es hat, wenn Ihr Pkw Betriebsvermögen ist;
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wann Sie schon drei Jahre vor dem Kauf einen gewinnmindernden Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 40 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten ansetzen können;
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wie Sie rechnen, wenn Sie den Geschäftswagen aus dem Privatvermögen in den Betrieb einlegen;
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welche Abschreibungsmöglichkeiten Sie haben.
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