Einzelveranlagung: Höchstbetragsberechnung und Günstigerprüfung bei Vorsorgeaufwendungen

 - 

Beantragen Ehegatten in der Steuererklärung die Einzelveranlagung und den hälftigen Abzug von Sonderausgaben, so sind die von beiden Ehegatten getragenen Vorsorgeaufwendungen zusammenzurechnen und hälftig zu verteilen. Erst danach ist getrennt für jeden Ehegatten die Höchstbetragsberechnung und Günstigerprüfung durchzuführen.

Das entschied der BFH in einem jetzt veröffentlichten Urteil und folgte damit der Auffassung des Finanzgerichts. Dort hatten die Richter erklärt, dass die Vorsorgeaufwendungen hälftig auf die Ehegatten aufzuteilen und die Höchstbetragsberechnungen und Günstigerprüfungen erst in einem zweiten Rechenschritt individuell bei jedem der Ehegatten vorzunehmen seien.

Dem gefundenen Ergebnis, so die BFH-Richter, stehe auch nicht das Prinzip der Individualbesteuerung entgegen, wie das Finanzamt meint. § 26a Abs. 2 Satz 2 EStG, um den es hier konkret ging, stelle insofern eine Ausnahme von diesem Grundsatz dar (BFH-Urteile vom 28.11.2019, Az. III R 11/18).

auch interessant:

(MB)

Weitere News zum Thema
  • [] Um eine Auswahl der zu prüfenden Betriebe zu treffen, werden Betriebe vom Finanzamt in vier bundeseinheitlich gleiche Größenklassen eingeteilt. Die Einordnungskriterien sind vor allem Umsatz und Gewinn. Ab 2027 gelten neue Beträge für die Einstufung in mehr

  • [] Angesichts deutlich gestiegener Energiepreise haben sich CDU, CSU und SPD auf ein Maßnahmenpaket zur kurzfristigen Entlastung von Verbrauchern, Arbeitnehmern und Unternehmen verständigt. Parallel dazu sollen steuerliche Erleichterungen und strukturelle mehr

  • [] Die Finanzämter überprüfen regelmäßig, ob Vereine, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, mit ihren Tätigkeiten die Voraussetzungen für die Befreiung von der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer erfüllt haben. Zurzeit werden wieder mehr

  • [] Ab 2027 bekommen Steuerzahler, die ihre Steuererklärung über ELSTER abgegeben haben, ihren Steuerbescheid standardmäßig nur noch elektronisch zugestellt. Wer weiterhin den Steuerbescheid auf Papier erhalten möchte, kann jetzt den Antrag stellen – das mehr

Weitere News zum Thema