Vorwegabzug
Der Vorwegabzug ist ein Abzugsbetrag bei der Ermittlung der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen, wie Kranken-, Pflege-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen, gesetzliche Rentenversicherungen, Zahlungen, die an die Bundesanstalt für Arbeit oder an bestimmte Lebensversicherungen. Die Kürzungen sollen Nachteile zum Beispiel für Selbstständige ausgleichen, die ihre Beiträge für die Krankenkasse und Rentenversicherung aus versteuertem Einkommen zahlen müssen.
Der Vorwegabzug wird aufgrund der Neuregelungen (u.a. Abzug von Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben) des Alterseinkünftegesetzes vom 05.07.2004 ab 2011 schrittweise gesenkt:
Kalenderjahr |
Vorwegabzug für den Steuerpflichtigen in Euro |
Vorwegabzug im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten in Euro |
2010 |
3068,– |
6136,– |
2011 |
2700,– |
5400,– |
2012 |
2400,– |
4800,– |
2013 |
2100,– |
4200,– |
2014 |
1800,– |
3600,– |
2015 |
1500,– |
3000,– |
2016 |
1200,– |
2400,– |
2017 |
900,– |
1800,– |
2018 |
600,– |
1200,– |
2019 |
300,– |
600,– |
2020 |
0,– |
0,– |
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 10 Abs. 3 EStG

Pflegekräfte aus dem Ausland: So geht es ganz einfach
Mehr als zwei Drittel aller pflegebedürftigen Menschen werden zu Hause in den eigenen vier Wänden versorgt. In der überwiegenden Mehrzahl geschieht dies mit Unterstützung von Familienangehörigen, meistens Frauen. Zwar bietet die soziale Pflegeversicherung viele Möglichkeiten, um Angehörige zu unterstützen und die Pflege zu Hause möglich zu machen, viele betroffene Familien wähle jedoch eine Lösung abseits dieser Versorgungsformen. Vor allem, wenn es in erster Linie darum geht, dass Pflegebedürftige nicht allein in ihrer Wohnung bleiben können und ein hohes Maß an Betreuung sowie hauswirtschaftliche Versorgung und einfache Hilfen bei der Grundpflege benötigen, entscheiden sich Familien dafür, eine ausländische Haushalts- und Betreuungskraft einzusetzen, vornehmlich aus Osteuropa.