Vortragstätigkeit
Einnahmen aus einer Vortragstätigkeit unterliegen nicht der Umsatzsteuer, wenn diese Einnahmen aus Vorträgen, Kursen und anderen Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art, die von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, von Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien, von Volkshochschulen oder von Einrichtungen, die gemeinnützigen Zwecken oder dem Zweck eines Berufsverbandes dienen, durchgeführt werden, überwiegend zur Deckung der Kosten verwendet werden.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 4 UStG

SteuerSparErklärung für Selbstständige, Mac-Version (Steuerjahr 2023) - gewerbliche Lizenz
Die gewerbliche Lizenz für 3 Arbeitsplätze gilt für alle Anwender, die die Software im Rahmen einer entgeltlichen Hilfe in Steuersachen nutzen, also insbesondere beim Einsatz in steuerberatenden Berufen (Lohnsteuerhilfeverein, Steuerberater, Rechtsanwälte o.ä.).