Vortragstätigkeit
Einnahmen aus einer Vortragstätigkeit unterliegen nicht der Umsatzsteuer, wenn diese Einnahmen aus Vorträgen, Kursen und anderen Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art, die von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, von Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien, von Volkshochschulen oder von Einrichtungen, die gemeinnützigen Zwecken oder dem Zweck eines Berufsverbandes dienen, durchgeführt werden, überwiegend zur Deckung der Kosten verwendet werden.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 4 UStG
Rechnungen und Umsatzsteuer: Ausstellung, Pflichtangaben und Sonderformen
Wenn Sie als Selbstständiger eine Lieferung ausführen oder eine Dienstleistung erbringen, werden Sie in den meisten Fällen eine Rechnung ausstellen. Aber wann sind Sie als Unternehmer nach dem Umsatzsteuergesetz zur Ausstellung einer Rechnung verpflichtet? Welche Dokumente gelten als Rechnung?