Vortragstätigkeit
Einnahmen aus einer Vortragstätigkeit unterliegen nicht der Umsatzsteuer, wenn diese Einnahmen aus Vorträgen, Kursen und anderen Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art, die von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, von Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien, von Volkshochschulen oder von Einrichtungen, die gemeinnützigen Zwecken oder dem Zweck eines Berufsverbandes dienen, durchgeführt werden, überwiegend zur Deckung der Kosten verwendet werden.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 4 UStG

SteuerSparErklärung für Selbstständige 2023
Dieses Programm wendet sich an alle Selbstständigen, Freiberufler und kleine Unternehmen, die ihr Steuer-Spar-Potenzial im Betrieb und im privaten Bereich voll ausschöpfen und ganz schnell und einfach die Steuererklärung für 2022 erstellen möchten.