Vorruhestandsgeld
Das Vorruhestandsgeld ist steuerfrei, es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Entstehen im Veranlagungszeitraum steuerpflichtige Einnahmen, erhöht sich dadurch die Steuerlast, da bei der Berechnung des anzuwendenden Steuersatzes auch das Vorruhestandsgeld berücksichtigt wird.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 32b EStG
Die Besteuerung von Geldanlagen: Was Sie zur Abgeltungsteuer wissen müssen
Mit der 25 %igen Abgeltungsteuer ist grundsätzlich die Einkommensteuer auf Ihre Kapitaleinkünfte abgegolten und Sie müssen dazu keine Angaben mehr in Ihrer Einkommensteuererklärung machen. Die Bank wickelt die Steuererhebung in den meisten Fällen von sich aus ab, ohne dass Sie als Kapitalanleger selbst tätig werden müssen. Ziel: Die Steuer soll einfach und gleichmäßig erhoben werden.