Vorruhestandsgeld
Das Vorruhestandsgeld ist steuerfrei, es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Entstehen im Veranlagungszeitraum steuerpflichtige Einnahmen, erhöht sich dadurch die Steuerlast, da bei der Berechnung des anzuwendenden Steuersatzes auch das Vorruhestandsgeld berücksichtigt wird.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 32b EStG
Gleich & Gerecht
Viele Paare sprechen über Liebe, Kinder und gemeinsame Träume, aber kaum über Geld, Eigentum oder Vorsorge. Das kann teuer werden: Wer Care-Arbeit leistet, steht im Ernstfall oft ohne Absicherung da. Dieser Ratgeber zeigt, wie moderne Partnerschaften Fairness leben – mit klaren Strukturen für Finanzen, Verantwortung und rechtliche Sicherheit.