Vorruhestandsgeld
Das Vorruhestandsgeld ist steuerfrei, es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Entstehen im Veranlagungszeitraum steuerpflichtige Einnahmen, erhöht sich dadurch die Steuerlast, da bei der Berechnung des anzuwendenden Steuersatzes auch das Vorruhestandsgeld berücksichtigt wird.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 32b EStG
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