Progressiver Steuersatz
Bei der Einkommensteuer kommt ein progressiver Steuersatz zur Anwendung. Damit erhöht sich der Einkommensteuersatz mit steigendem Einkommen. Ein hohes Einkommen unterliegt damit einem höheren Einkommensteuersatz als ein niedriges Einkommen. Mit dem progressiven Steuersatz soll die individuelle Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen berücksichtigt werden.
Der Einkommensteuertarif hat 2024 die nachfolgende Struktur (§ 32a Einkommensteuergesetz – EStG):
-
zu versteuerndes Einkommen zwischen 0,– € und 11.6048,– €: Die Steuerbelastung ist 0, da der Grenzsteuersatz 0 % beträgt.
-
zu versteuerndes Einkommen zwischen 11.605,– € und 17.005,– €: Der Grenzsteuersatz liegt zwischen 14 % und 24 % (Progressionszone I oder »Untere Progressionszone «).
-
zu versteuerndes Einkommen zwischen 17.006,– € und 66.760– €: Der Grenzsteuersatz liegt zwischen 24 % und 42 % (Progressionszone II oder »Obere Progressionszone«).
-
zu versteuerndes Einkommen zwischen 66.761,– € und 277.825,– €: Der Grenzsteuersatz beträgt einheitlich 42 % (Proportionalzone I).
-
zu versteuerndes Einkommen ab 277.826,– €: Der Grenzsteuersatz beträgt einheitlich 45 % (Proportionalzone II, »Reichensteuer«).
Der Einkommensteuertarif hat 2023 die nachfolgende Struktur (§ 32a Einkommensteuergesetz – EStG):
-
zu versteuerndes Einkommen zwischen 0,– € und 10.908,– €: Die Steuerbelastung ist 0, da der Grenzsteuersatz 0 % beträgt.
-
zu versteuerndes Einkommen zwischen 10.909,– € und 15.999,– €: Der Grenzsteuersatz liegt zwischen 14 % und 24 % (Progressionszone I oder »Untere Progressionszone «).
-
zu versteuerndes Einkommen zwischen 16.000,– € und 62.809– €: Der Grenzsteuersatz liegt zwischen 24 % und 42 % (Progressionszone II oder »Obere Progressionszone«).
-
zu versteuerndes Einkommen zwischen 62.810,– € und 277.825,– €: Der Grenzsteuersatz beträgt einheitlich 42 % (Proportionalzone I).
-
zu versteuerndes Einkommen ab 277.826,– €: Der Grenzsteuersatz beträgt einheitlich 45 % (Proportionalzone II, »Reichensteuer«).
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 32a EStG
Steuererklärung für Anfänger
Für die allermeisten ist die Steuererklärung ein Buch mit sieben Siegeln, das am liebsten für immer verschlossen bleiben soll. Keiner möchte sie machen und überhaupt ist das ganze Drumherum sowieso einfach nur blöd und kompliziert. Mit diesem Ratgeber wollen wir die Vorurteile aus dem Weg räumen und dafür sorgen, dass du ohne Frust und mit ein bisschen Spaß an deine Steuererklärung gehen kannst.