Vermietung / Zwei-Konten-Modell
Das Zwei-Konten-Modell besagt, dass auf ein Konto alle Einnahmen fließen und mit dem zweiten Konto, das kein Guthaben enthält, alle Ausgaben getätigt werden. Im Rahmen einer Vermietungstätigkeit kann über das Zwei-Konten-Modell ein höherer Werbungskostenabzug erreicht werden. Über das erste Konto werden alle Ausgaben für die Immobilie (z.B. Herstellungskosten, Erhaltungsaufwand) fremdfinanziert. Hierbei entstehende Zinsschulden gehören zu den Werbungskosten. Auf das zweite Konto fließen alle Mieteinnahmen.
Die starke Eigentümergemeinschaft
Unklare Abrechnungen, verschleppte Beschlüsse, Funkstille der Hausverwaltung? Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, welche Pflichten der WEG‑Verwalter hat – und wie Sie als Eigentümergemeinschaft Ihre Rechte wirksam durchsetzen: von der Einsicht in Unterlagen über die Korrektur der Abrechnung bis zur Abberufung. Praxisnah, verständlich, rechtssicher.