Vergleichswertverfahren
Das Vergleichswertverfahren kommt zum Einsatz bei der Bewertung von:
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Teileigentum,
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Wohnungseigentum,
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Ein- und Zweifamilienhäusern.
Für die Bewertung von Grund und Boden sind die Kaufpreissammlungen der kommunalen Gutachterausschüsse heranzuziehen. Flächeneinheiten eines Gebäudes sind der Bewertung mittels der von den Gutachterausschüssen mitgeteilten Vergleichsfaktoren zugänglich, wobei der Bodenanteil getrennt hiervon zu bewerten ist. Bauliche Anlagen sind mit Hilfe von Grundstücksmarktberichten zu bewerten.
Grundsätzlich sind die Ergebnisse der Bewertung nach dem Vergleichswertverfahren für Ein- und Zweifamilienhäuser mit dem Sachwertverfahren, für Eigentumswohnungen hingegen mit dem Ertragswertverfahren zu plausibilisieren.
Die Vorteile des Vergleichswertverfahrens bestehen darin, dass die Berechnungsbasis dem tatsächlichen Verkehrswert entspricht und es sich um ein zuverlässiges und leicht nachvollziehbares Wertermittlungsverfahren handelt.
Nachteilig wirken sich ein Mangel an Vergleichsobjekten und die Tatsache, dass das Verfahren stärkeren Schwankungen als das Ertragswert- oder Sachwertverfahren unterliegt, aus.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 182 Abs. 2 BewG
§ 183 BewG
Hausverkauf: Wann der Staat die Hand aufhält
Wenn Sie Ihre Immobilie veräußern, hängt die Steuerpflicht davon ab, wie Sie Haus oder Wohnung in den letzten Jahren vor dem Verkauf genutzt haben: Verkaufen Sie eine vermietete Immobilie innerhalb den zehn Jahren nach der Anschaffung, fällt auf den Veräußerungsgewinn Steuer an. Anders sieht es bei selbst genutzten Gebäuden aus: Die dürfen Sie unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei verkaufen.