Veranlagung / Tod des Ehepartners
Ein verwitweter Ehepartner kann im Todesjahr des Partners und in dem darauf folgenden Kalenderjahr die Veranlagung nach dem Splittingtarif wählen. Hierfür wird vorausgesetzt, dass im Zeitpunkt des Todes die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung vorlagen.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 32a EStG

Ehegattenunterhalt: Bei Trennung oder Scheidung Steuer sparen
Beschließen Sie und Ihr Ehepartner, künftig getrennte Wege zu gehen oder sind Sie bereits geschieden, bleiben Sie oft miteinander verbunden - und zwar durch die Unterhaltszahlungen.