Veranlagung / Tod des Ehepartners
Ein verwitweter Ehepartner kann im Todesjahr des Partners und in dem darauf folgenden Kalenderjahr die Veranlagung nach dem Splittingtarif wählen. Hierfür wird vorausgesetzt, dass im Zeitpunkt des Todes die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung vorlagen.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 32a EStG

Heiraten? Ja – Nein – Vielleicht
Wenn sich zwei Menschen entscheiden, ihr Leben gemeinsam zu verbringen, dann ist das meist eine emotionale Entscheidung. Zu heiraten oder ohne Eheschließung zusammenzuleben ist allerdings auch eine grundlegende Entscheidung. Bei der Ehe ist vieles zwar gesetzlich geregelt, aber die wenigsten wissen, was das konkret bedeutet. Auch viele unverheiratete Lebenspartner sind über ihre rechtliche Lage nicht informiert. Vieles muss bei unverheirateten einvernehmlich geregelt werden, was häufig zulasten des schwächeren Partners geht. Es lohnt sich also in beiden Fällen zu wissen, wie die Rechtslage ist.