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Ehegattenunterhalt: Bei Trennung oder Scheidung Steuer sparen
Beschließen Sie und Ihr Ehepartner, künftig getrennte Wege zu gehen oder sind Sie bereits geschieden, bleiben Sie oft miteinander verbunden - und zwar durch die Unterhaltszahlungen.
Um hier steueroptimal handeln zu können, müssen Sie sich sowohl als Unterhaltspflichtiger als auch als Unterhaltsempfänger auf diesem Gebiet auskennen. Und Sie müssen mit Ihrem Ex-Partner zusammenarbeiten. Sonst "verdienen" nur das Finanzamt und/oder Rechtsanwälte und Steuerberater!
In diesem Beitrag erfahren Sie, ob der Sonderausgabenabzug im Rahmen des Realsplittings günstig ist oder ob Sie stattdessen den Unterhalt als außergewöhnliche Belastungen geltend machen sollten.
Der Beitrag kann Ihnen auch helfen, Ihrem Ex-Partner klar zumachen, wo Sie beide an einem Strang ziehen müssen. Außerdem lesen Sie, welche Stolperfallen es zu überwinden gibt, um die Steuerersparnis zu maximieren.
Als Unterhaltsempfänger sollten Sie Ihre Ansprüche sichern. Wir sagen Ihnen, wie das geht.
Auch die Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft können das Realsplitting beanspruchen.
Diesen Ratgeber erhalten Sie in gedruckter Form und als eBook zum Download (Dateiformat PDF und EPUB). Damit können Sie es auf allen gängigen eBook-Readern verwenden (z.B. Apple iPad, Tolino, etc.).
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
1.Sonderausgabenabzug bei Trennung/Scheidung
1.1Grundsätzliches
1.2Unterhaltsleistungen an den Ex-Ehepartner (Realsplitting)
1.3Ausgleichsleistungen zur Vermeidung eines Versorgungsausgleichs
1.4Die Anlage U
1.5Ausgleichszahlungen im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs
2.Wer das Realsplitting anwenden darf
2.1Voraussetzungen für das Realsplitting
2.2Nur Unterhalt an den (Ex-)Ehepartner ist begünstigt
2.3Wenn der (Ex-)Ehepartner im Ausland lebt
2.4Alternative: Abzug als außergewöhnliche Belastungen
3.Mit dem Realsplitting Steuern sparen
3.1Wann lohnt sich das Realsplitting?
3.2Das sind Ihre Steuervorteile als Unterhaltsleistender
3.3Finanzielle Nachteile des Empfängers
3.3.1Steuerliche Auswirkungen
3.3.2Außersteuerliche Auswirkungen
3.3.3Lassen Sie sich eine »Freistellungserklärung« geben
3.3.4Wenn Sie einen Steuerberater brauchen
4.Was der Geber als Unterhalt abziehen darf
4.1Unterhaltsleistungen
4.1.1Auch freiwillige Unterhaltsleistungen sind abzugsfähig
4.1.2Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflegepflichtversicherung
4.1.3Überlassen einer Wohnung
4.1.4Zahlungen an Dritte
4.2Was keine Unterhaltsleistungen sind
4.3Wenn das Sozialamt dazwischengeschaltet ist
5.Diese Spielregeln müssen Sie beachten
5.1Antrag und Zustimmung zum Realsplitting
5.2Ohne Zustimmung des Empfängers geht nichts
5.2.1Wie lange Ihre Zustimmung Gültigkeit hat
5.2.2In welcher Höhe Sie dem Realsplitting zustimmen sollten
5.3Realsplitting nur auf Antrag des Gebers
5.3.1Wie Sie den Antrag stellen
5.3.2Konsequenzen aus dem Antrag
5.3.3Bis wann Sie den Antrag stellen können
5.4Wenn Sie als Empfänger eine Steuererklärung abgeben
5.5Wann der Geber den Ausgleich zahlen muss
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