Umsatzsteuer / Wechsel der Besteuerungsform
Zu einem Wechsel der Besteuerungsform kommt es, wenn ein Unternehmer, der die Kleinunternehmerregelung genutzt hat, zur Regelbesteuerung wechselt oder wenn von der Regelbesteuerung zur Besteuerung nach der Kleinunternehmerregelung übergegangen wird.
Übergang von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung:
Umsätze, die der Unternehmer noch vor dem Übergang zur Regelbesteuerung ausgeführt hat, fallen noch unter die Kleinunternehmerregelung und unterliegen damit nicht der Umsatzsteuer, wenn das Entgelt nach dem Wechsel vereinnahmt wird. Anzahlungen, die der Unternehmer vor dem Übergang vereinnahmt hat, sind nach dem Übergang der Umsatzsteuer zu unterwerfen.
Übergang von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmerregelung:
Umsätze die der Unternehmer vor dem Wechsel ausgeführt hat, unterliegen der Regelbesteuerung. Nach dem Wechsel ausgeführte Umsätze fallen unter die Kleinunternehmerregelung und unterliegen damit nicht der Umsatzsteuer.
Umsatzsteuer später zahlen und liquide bleiben
Wenn Sie als Unternehmer einem Kunden etwas verkaufen oder eine Dienstleistung erbringen, müssen Sie normalerweise die Umsatzsteuer im Rahmen Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung bereits dann anmelden und zahlen, wenn Sie die Leistung erbracht haben. Wann Ihr Kunde die Rechnung und damit auch die Umsatzsteuer bezahlt, spielt keine Rolle. In diesem Fall spricht man von der Sollversteuerung oder Sollbesteuerung.