Stille Rücklagen
Mit einer Rücklagenbildung kann für bestimmte Zwecke Kapital »reserviert« werden. Die Rücklagen werden auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen und sind ein Bestandteil des Eigenkapitals. Es wird zwischen offenen und stillen Rücklagen unterschieden.
Stille Rücklagen:
Als stille Rücklagen werden die sogenannten stillen Reserven bezeichnet. Dies ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem höheren Teilwert und dem niedrigeren Buchwert eines Wirtschaftsgutes. Zur einer Aufdeckung (Realisierung) stiller Reserven kommt es bei Entnahmehandlungen oder bei Betriebsaufgabe/Betriebsveräußerung.
Offene Rücklagen sind in der Bilanz auszuweisen und dürfen im Normalfall den steuerlichen Gewinn nicht mindern. Durch einige steuerliche Regelungen wird jedoch zugelassen, Rücklagen steuermindernd zu bilden. So können Ansparrücklagen, Rücklagen für Ersatzbeschaffungen und Rücklagen nach § 6b Einkommensteuergesetz (Übertragung von Rücklagen auf Reinvestitionsobjekte) gewinnmindernd angesetzt werden.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 6b EStG
Geschäftswagen: Privaten Kostenanteil über die 1 %-Methode ermitteln
Wenn ein Selbstständiger seinen Pkw zu mehr als 50 % betrieblich nutzt und kein Fahrtenbuch führt, muss er die private Nutzung pauschal nach der 1 %-Methode versteuern. Der monatliche Privatanteil beträgt dabei 1 % des Listenpreises. Unser Beitrag macht Sie mit diesem Verfahren vertraut, zeigt Ihnen, wo Sie aufpassen müssen und weist Sie auf günstige Alternativen hin. Wir sagen Ihnen, warum sich manchmal der Betriebsausgabenabzug erhöhen lässt, indem die betriebliche Nutzung reduziert wird.