Sachwertverfahren
Entsprechend den Bestimmungen des Bewertungsgesetzes ist der gemeine Wert von Grundstücken nach dem Sachwertverfahren oder dem Ertragswertverfahren zu ermitteln. In folgenden Fällen ist das Sachwertverfahren anzuwenden:
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Wohnungseigentum, Teileigentum, Ein- und Zweifamilienhäuser, wenn keine Vergleichswerte vorliegen,
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Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke, für die sich keine ortsübliche Miete ermitteln lässt,
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sonstige bebaute Grundstücke.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 182 Abs. 2 BewG
Die Hausratversicherung: Finanzieller Schutz im Schadenfall
Eine Hausratversicherung ist für jeden sinnvoll, der einen eigenen Haushalt gründet oder in eine Wohnung oder in ein Haus zieht. Denn eine Hausratversicherung schützt Ihren gesamten Besitz zu Hause, also den so genannten Hausrat, vor Schäden, wie beispielsweise gegen Einbruch, Diebstahl, Vandalismus, Feuer, Hagel, Blitzschlag, auslaufendes Leitungswasser oder Schäden durch Sturm.