Rechtsanwaltskosten

Stehen Aufwendungen für einen Rechtsanwalt mit der Erzielung von Einkünften im Zusammenhang, so können diese Kosten als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben gelten gemacht werden.

Beispiel:

  1. Ein Steuerpflichtiger klagt gegen eine Entlassung (Arbeitsrechtsstreit). Die Kosten für den Rechtsanwalt gehören zu den Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit.

  2. Die Eigentümer einer Mietswohnung klagen gegen einen Mieter, da er in der Wohnung erhebliche Schäden hinterlassen hat. Diese Kosten sind als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzugsfähig.

Keine Werbungskosten liegen vor, wenn die Kosten für den Rechtstreit bzw. für den Rechtsanwalt durch eine Rechtsschutzversicherung erstattet werden.

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