Rechtsanwaltskosten
Stehen Aufwendungen für einen Rechtsanwalt mit der Erzielung von Einkünften im Zusammenhang, so können diese Kosten als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben gelten gemacht werden.
Beispiel:
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Ein Steuerpflichtiger klagt gegen eine Entlassung (Arbeitsrechtsstreit). Die Kosten für den Rechtsanwalt gehören zu den Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit.
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Die Eigentümer einer Mietswohnung klagen gegen einen Mieter, da er in der Wohnung erhebliche Schäden hinterlassen hat. Diese Kosten sind als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzugsfähig.
Keine Werbungskosten liegen vor, wenn die Kosten für den Rechtstreit bzw. für den Rechtsanwalt durch eine Rechtsschutzversicherung erstattet werden.
Entfernungspauschale: Den Weg zur Arbeit als Werbungskosten absetzen
In der Anlage N der Steuererklärung können Sie für jeden Kilometer, den Ihre Wohnung vom Arbeitsplatz entfernt liegt (Entfernungskilometer), eine verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale steuerlich geltend machen. Ab der Steuererklärung 2021 gibt es für Fernpendler ab dem 21. Entfernungskilometer eine höhere Entfernungspauschale. Für Fernpendler, die mit ihrem zu versteuernden Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegen (z.B. Auszubildende) und deshalb keine Einkommensteuer zahlen, bringt diese Erhöhung keine finanzielle Steuerentlastung. Sie können deshalb eine sog. Mobilitätsprämie beantragen. Das gilt auch für Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung.