Versicherungsleistungen
Folgende Versicherungsleistungen sind steuerfrei:
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Krankenversicherungsleistungen,
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Pflegeversicherungsleistungen,
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Unfallversicherungsleistungen (gesetzliche Unfallversicherung),
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Tagesgeldversicherungsleistungen,
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 3 EStG
Pflegefall
Für den Pflegenden ist die Pflege eines Menschen nicht nur mit hohem persönlichem Einsatz, sondern unter Umständen auch mit finanziellen Einbußen verbunden, die durch die Pflegeversicherung nur bedingt ausgeglichen werden. Oft stehen Betroffene ratlos vor der Fülle an Fragen, Formalitäten und Möglichkeiten und verlieren den Überblick über alles, was es zu tun und zu beachten gibt. Dieser Ratgeber will allen Beteiligten, dem Pflegebedürftigen und den pflegenden Angehörigen, bei diesen täglichen Herausforderungen der Pflege helfen, indem alle Themen rund um die Pflege umfassend und verständlich vorgestellt und erläutert werden. Beinhaltet alle Änderungen der Pflegereform 2024