Versicherungsleistungen
Folgende Versicherungsleistungen sind steuerfrei:
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Krankenversicherungsleistungen,
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Pflegeversicherungsleistungen,
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Unfallversicherungsleistungen (gesetzliche Unfallversicherung),
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Tagesgeldversicherungsleistungen,
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 3 EStG

Das neue Betreuungsrecht
Am 1.1.2023 tritt das neue Betreuungsrecht in Kraft. Die Betreuungsrechtsreform enthält grundlegende Änderungen für Betreute und Betreuer. Priorität hat künftig die Unterstützung des Betreuten bei seinem eigenen selbst bestimmten Handeln. Rechtliche Betreuung geht jeden etwas an. Jeder kann durch eine Krankheit oder einen Unfall auf fremde Hilfe angewiesen sein. Dem Betroffenen wird deshalb ein Betreuer als gesetzlicher Vertreter zur Seite gestellt. Ein Ratgeber für Betroffene und potenzielle Betreuer mit zahlreichen Praxistipps und verständlichen Handlungsanleitungen.