Versicherungsleistungen
Folgende Versicherungsleistungen sind steuerfrei:
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Krankenversicherungsleistungen,
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Pflegeversicherungsleistungen,
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Unfallversicherungsleistungen (gesetzliche Unfallversicherung),
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Tagesgeldversicherungsleistungen,
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 3 EStG

Für den Ernstfall abgesichert
Schnell kann es passieren, dass man wegen einer Krankheit, eines Unfalls oder altersbedingt nicht mehr in der Lage ist, selbstbestimmt zu entscheiden. Für diesen Fall gibt es verschiedene Vollmachten und Verfügungen mit denen man sich für den Notfall als Patient oder Pflegefall vorbereiten kann. Wir zeigen Ihnen wie Sie die Verfügungen am besten formulieren und welche formellen Anforderungen es an Verfügungen wie eine Patientenverfügung gibt.