Policendarlehen
Mit einem Policendarlehen wird ein Darlehen durch eine Lebensversicherung abgesichert. Bis zum Rückkaufwert einer Lebensversicherung werden Darlehensmittel gewährt. Hierbei besteht die Gefahr, dass der Sonderausgabenabzug der Lebensversicherungsbeiträge verloren geht. Denn der Sonderausgabenabzug wird nicht gewährt, wenn die Ansprüche aus der Versicherung der Tilgung oder Sicherung eines Darlehens dienen und die Darlehenskosten als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig sind. Dies gilt jedoch nicht für Risikolebensversicherungen.
Bleibt der Sonderausgabenabzug versagt, wird auch die später ausgezahlte Versicherungssumme zu 100 % steuerpflichtig. Damit unterliegt auch der Ertragsanteil aus der Versicherung der Besteuerung.
Werden Risikolebensversicherungen (Anspruch nur im Todesfall) für die Absicherung eines Darlehens genutzt, bleiben die Erträge weiterhin steuerfrei.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 10 EStG
§ 20 EStG
Mit Gold und Silber Krisen meistern: Wie Sie Ihr Depot mit Edelmetallen inflationssicher aufstellen und Vermögen schützen
Die Verschuldung der westlichen Industrienationen eskaliert in einem alarmierenden Tempo. Dies birgt das Risiko von hoher Geldentwertung und Staatsbankrott, wie die Geschichte zeigt. In Zeiten von Inflation und Währungskrisen erweist sich Gold als robuste Investition. Dieses Edelmetall, unabhängig von staatlichen Einflüssen, hat historisch gesehen jede Währungsreform und jeden Staatsbankrott überstanden. Zudem spielt Gold eine zentrale Rolle in der privaten Altersvorsorge und stellt eine attraktive Wertanlage dar, ebenso wie Silber.