Pflegestärkungsgesetz
In der 18. Wahlperiode (2013–2017) wurden die Leistungen der Pflegeversicherung durch drei Pflegestärkungsgesetze ausgeweitet.
Erstes Pflegestärkungsgesetz (PSG I)
Mit dem Ersten Pflegestärkungsgesetz erhalten die rund 2,7 Millionen Pflegedürftigen in Deutschland seit dem 1.1.2015 mehr Leistungen. Sowohl die Leistungen für die ambulante Pflege als auch für die stationäre Pflege wurden erhöht. Auch die Leistungen für die Pflege zu Hause wurden verbessert und pflegende Angehörige entlastet.
Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II)
Das Zweite Pflegestärkungsgesetz wurde im November 2015 verabschiedet. Die Regelungen traten zum 1.1.2017 in Kraft.
Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz wurden ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt.
Die bisherige Unterscheidung zwischen Pflegebedürftigen mit körperlichen Einschränkungen und Demenzkranken entfällt. Fünf für alle Pflegebedürftigen einheitlich geltende Pflegegrade ersetzen das bisherige System der drei Pflegestufen und der zusätzlichen Feststellung von erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (insbesondere Demenz).
Drittes Pflegestärkungsgesetz (PSG III)
Das Dritte Pflegestärkungsgesetz bildet den Abschluss der Pflegereform. Es stärkt die Pflege vor Ort und baut die Beratung zu den Pflegeleistungen weiter aus. Außerdem werden die Kontrollmöglichkeiten verschärft, um Abrechnungsbetrug in der Pflege wirksamer zu bekämpfen.
Die Änderungen sind am 1.1.2017 in Kraft getreten.
Pflegekosten sind in der Steuererklärung abziehbar!
Pflegekosten können in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.
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Zum einen können Sie Pflegekosten für sich selbst, Ihren Ehepartner, Ihr Kind, einen Angehörigen oder eine Ihnen nahe stehende Person geltend machen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
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Zum anderen können Sie den Pflege-Pauschbetrag erhalten, wenn Sie oder Ihr Ehepartner eine hilflose Person persönlich in häuslicher Umgebung pflegen.
Hilfen für Menschen mit Behinderung
Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohte Menschen und ihre Angehörigen müssen regelmäßig mit stark veränderten Lebensumständen zurechtkommen. Zwar ist per Gesetz u.a. im Sozialgesetzbuch (SGB) ein umfassendes Recht auf Teilhabe eingeräumt, allerdings müssen sie sich in einem für den Laien schwer durchschaubaren System von Leistungen und Zuständigkeiten in unserem Sozialsystem zurechtfinden. Dabei will ihnen dieser Ratgeber helfen.