Betreuungsrechtsreform 2023

Am 1.1.2023 tritt das reformierte Betreuungsrecht in Kraft. Durch die Reform wird die rechtliche Betreuung umfassend modernisiert und das Selbstbestimmungsrecht von rund 1,3 Millionen betreuten Menschen in Deutschland wesentlich gestärkt.

Die Betreuung dient dem Schutz und der Unterstützung erwachsener Menschen, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht selbst besorgen können und deshalb auf die unterstützende Hilfe anderer angewiesen sind. Dem Betroffenen wird deshalb ein Betreuer als gesetzlicher Vertreter zur Seite gestellt. In den meisten Fällen wird die Betreuung vom Betreuungsgericht ehrenamtlichen Betreuern, insbesondere Familienangehörigen, übertragen.

 

    

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Ratgeber: Das neue Betreuungsrecht ab 1.1.2023

→ Was für Betreuer und Betreute nach der Reform gilt.

→ Wann und wie ein Betreuer bestellt wird.

→ Aufgaben, Rechte und Pflichten bei der Betreuung.

Inhaltsverzeichnis | kostenlose Leseprobe (PDF) | Shop

 

    

 

Betreuungsrecht: Was ändert sich durch die Reform 2023?

Das reformierte Betreuungsrecht enthält grundlegende Änderungen für Betreute und für die ehrenamtlichen und beruflichen Betreuer. Die neuen Regelungen betreffen in erster Linie die Stärkung von Selbstbestimmung und Autonomie betreuter Personen im Vorfeld und während einer rechtlichen Betreuung.

Selbstbestimmtes Handeln des Betreuten

Im reformierten Betreuungsrecht kommt klarer zum Ausdruck, dass die rechtliche Betreuung in erster Linie eine Unterstützung des Betreuten bei der Besorgung seiner Angelegenheiten durch eigenes selbstbestimmtes Handeln gewährleistet und der Betreuer das Mittel der Stellvertretung nur einsetzen darf, soweit es erforderlich ist. Priorität hat künftig die Unterstützung des Betreuten bei seinem eigenen selbstbestimmten Handeln.

Stärkere Einbindung und Information des Betreuten

Der Betreuer muss sein Handeln stärker an den Wünschen des Betreuten ausrichten. In allen Stadien des Betreuungsverfahrens wird die betreute Person nach dem neuen Betreuungsrecht besser informiert und stärker eingebunden; das betrifft nicht nur die Bestellung und Auswahl des Betreuers, sondern auch die gerichtliche Kontrolle.

Neu: Notvertretungsrecht für Ehegatten

Mit der Reform wird zudem ein wechselseitiges gesetzliches Vertretungsrecht für Ehegatten in Gesundheitsangelegenheiten eingeführt. Ehegatten können künftig einander in Gesundheitsangelegenheiten kraft Gesetzes für die Dauer von sechs Monaten gegenseitig vertreten, wenn ein Ehegatte aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Krankheit seine Angelegenheiten der Gesundheitssorge nicht rechtlich besorgen kann.

Ratgeber: Das neue Betreuungsrecht ab 1.1.2023

→ Was für Betreuer und Betreute nach der Reform gilt.

→ Wann und wie ein Betreuer bestellt wird.

→ Aufgaben, Rechte und Pflichten bei der Betreuung.

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